Die Eindämmung des Tabakkonsums sowie die Gefahrensensibilisierung in Bezug auf das Rauchen sind bereits seit Jahrzehnten Gegenstand nationaler und europäischer gesetzgeberischer Bestrebungen. Neue, den Tabakmarkt revolutionierende Entwicklungen wie die E-Zigarette mit ihren dazugehörigen Liquids zwingen hierbei allerdings zur Anpassung und Ausdehnung bestehender Regularien und zur verbraucherschutzorientierten Justierung der Rechtslage. Händler, die mit dem Verkauf von elektronischen Zigaretten und Füllflüssigkeiten befasst sind, sehen sich so derzeit nicht nur geplanten extensiven Gesetzesänderungen gegenüber, sondern werden gleichzeitig durch eine Einschaltung der Judikative verunsichert, die jüngst in der strafrechtlichen Sanktionierung des Verkaufs nikotinhaltiger Liquids durch den BGH ihren Höhepunkt fand. Eine differenzierte Darstellung des derzeitigen und zukünftigen rechtlichen Status Quo soll im Folgenden dazu beitragen, dass sich der um die Zulässigkeit des E-Zigarren-Handels erzeugte Rauch wieder verzieht.