Verstoß gegen Tabakverbot: Link auf E-Zigaretten-Aktionsseite
Die Werbung für Tabakprodukte wird mit Augenmerk auf den Gesundheits- und Jugendschutz immer weiter eingeschränkt. Auch der Verweis per Hyperlink auf die Informationskampagne „E-ZIGARETTENLEBEN“ stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.
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