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Alkohol, Cannabis, Tabak - Lebensmittel, Tierbedarf

Das müssen Sie bei Import und Verkauf von E-Zigaretten beachten

Vermehrt kommt es in letzter Zeit aufgrund des unzulässigen Vertriebs von Liquids und „neuartigen“ Tabakerzeugnissen – wie z.B. e-Zigaretten – zu Abmahnungen von Händlern und Importeuren. Ausgangspunkt dieser zahlreichen Abmahnungen bildet die Tabakproduktrichtlinie.

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Grenzüberschreitender Onlinehandel mit E-Zigaretten nicht in allen EU-Staaten erlaubt

Deutsche Onlinehändler, die E-Zigaretten in anderen EU-Staaten vertreiben wollen, sehen sich mit Einschränkungen der Tabakrichtlinie 2014/40/EU vom 3. April 2014 konfrontiert, die erstmals auch den grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Handel mit E-Zigaretten regelt. Die EU-Mitgliedsstaaten haben diese Richtlinie in der Frage des grenzüberschreitenden Onlinehandels von E-Zigaretten in unterschiedlicher Weise umgesetzt. Während in einigen Mitgliedsstaaten eine Registrierungspflicht für den grenzüberschreitenden Onlinehandel mit E-Zigaretten eingeführt wurde, ist in anderen EU-Staaten der grenzüberschreitende Onlinehandel mit E-Zigaretten verboten und unter Strafe gestellt. Für den deutschen Onlinehändler, der E-Zigaretten in anderen EU-Staaten vertreiben will, führt dies zu beträchtlichen Unwägbarkeiten.

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Das Aus für den Online-Handel mit E-Zigaretten in Österreich

In Deutschland gilt seit einigen Monaten ein neues Tabakgesetz, welches die Werbung für E-Zigaretten fast vollständig verbietet und den Handel wesentlich erschwert. Viele Händler setzen deshalb auf die Internationalisierungsstrategie. Doch dabei ist Vorsicht geboten! Ein Blick in unser Nachbarland Österreich zeigt, dass dort schärfere Regelungen gelten.

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EU-Spirituosenrecht: Wann darf Rum als Rum bezeichnet werden?

Das Reinheitsgebot für Bier dürfte für nahezu jedermann geläufig sein, aber welche Anforderungen gilt es bei anderen alkoholischen Erzeugnissen zu beachten? Was gilt zum Beispiel für Rum, bei dem unweigerlich Assoziationen zu Zuckerrohrplantagen in Übersee aufkommen dürften? Auch für den Rum müssen nicht nur geschmackliche, sondern auch rechtliche Vorgaben erfüllt werden. Wie so oft müssen sich Produzenten und Händler auch bzw. gerade bei Genussmitteln u.a. die Frage stellen, ob eine Irreführungsgefahr für Verbraucher besteht. Aufschluss gibt zwar die europäische „Spirituosen-Verordnung“, gleichwohl bleiben für Rechtsunkundige oft offene Fragen angesichts der Vielzahl an Regelungen, die allein in dieser Verordnung auf insgesamt 39 Seiten ausgeführt werden und damit nur Alkoholika betreffen, deren Alkoholgehalt mindestens 15 % vol beträgt. Dieser Beitrag soll daher eine kleine Einführung zum Thema Rum-Herstellung/Vermarktung geben und beleuchtet die klassischen Problemfelder.

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Dauerbrenner Branntweine: Warum Grappa aus Italien stammen muss - Überblick zum Thema „Schutz geografischer Herkunftsangaben“

Ein rechtlich hoch komplexer Bereich, der allerdings oft alltägliche Fragen aufwirft, ist das (europäische) Lebensmittel- und Getränkerecht. So bekommt man bei vielen Italienern nach dem Essen nicht nur einen Espresso, sondern auch mal einen „Grappa“ oder „Limoncello“ angeboten. Auch wenn klar ist, dass längst nicht mehr jeder Pizzabäcker oder Kellner aus Italien stammt und bestenfalls noch zur zweiten Einwanderungsgeneration zählt, wird dagegen u.a. im Bereich der Getränkewirtschaft viel Wert auf die Herkunft gelegt – Falschbezeichnungen können gar zu Abmahnungen führen, was u.a. auf das Konzept des „Schutzes geografischer Herkunftsangaben“ zurückzuführen ist.

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Ab heute: Werbung für E-Zigaretten und Co. verboten!

Der Bundestag hat das Umsetzungsgesetz der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse, das sog. Tabakerzeugnisgesetz, beschlossen. Das Gesetzt tritt am 20. Mai 2016 in Kraft. Gegenstand dieses neuen Gesetzes ist insbesondere das fast vollständige Verbot zur Bewerbung von E-Zigaretten, nikotinhaltigen Liquids und Tabakerzeugnisse. Lesen Sie mehr zu den Neuerungen in unserem Beitrag.

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eBay erlaubt den Verkauf von E-Zigaretten & Co.: eBay-Händler trotzdem abmahngefährdet!

Nachdem das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shishas beschlossen und verkündet worden ist, treten die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen ab dem 01.04.2016 in Kraft. Die Plattform eBay hat hierauf reagiert und hebt das bisherige Verkaufsverbot von E-Zigaretten bei eBay.de mit Wirkung zum 03.04.2016 auf. Alles gut? Ja, wenn da nur nicht das neue Gesetz einen Strich durch die Rechnung machen würde. Lesen Sie in unserem Beitrag, weshalb der Verkauf von E-Zigaretten & Co. auf eBay auch ab dem 03.04.2016 nicht rechtssicher möglich sein wird.

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Handlungsanleitung: E-Zigaretten und Liquids verkaufen!

E-Zigaretten und Liquids sind als Tabakerzeugnisse gesundheitsgefährdende Konsumgegenstände, für deren Verkauf on- und offline zum Zwecke der Prävention und des Jugendschutzes bestimmte Werbeverbote, Abgabebeschränkungen und Informationspflichten gelten. Wir geben einen Überblick, was beim Verkauf rechtlich zu beachten ist.

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