Grenzüberschreitender Tabakversand: Registrierung in einem Bundesland reicht
Nach dem Tabakerzeugnisgesetz müssen Händler bei der „zuständigen“ Behörde des Ziellandes registriert sein. Die in Deutschland hierfür zuständigen Behörden werden von jedem einzelnen Bundesland für das jeweilige Landesgebiet gestellt.
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