Aktuelle Abmahnungen wegen ungeprüftem Versand von Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids

Seit dem 01.04.2016 gilt das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shishas. Kaum in Kraft getreten, kommt es derzeit zu einem erhöhten Aufkommen von Abmahnungen wegen der ungenügenden (einfachen) Postversendung von Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids.
Hier nochmals die wichtigsten Konsequenzen aus der Gesetzänderungen und was Sie beim Versand beachten müssen:
Welche Waren sind vom neuen Gesetz betroffen?
- herkömmliche Tabakwaren
- E-Zigaretten (mit oder ohne enthaltenem Nikotin)
- E-Shishas (mit oder ohne enthaltenem Nikotin)
- Liquids (mit oder ohne enthaltenem Nikotin)
Zubehörteile auch betroffen?: Bislang noch nicht letztverbindlich geklärt ist die Frage, ob auch bloße Zubehörteile von E-Zigaretten von den neuen jugendschutzrechtlichen Anforderungen betroffen sind. Die IT-Recht Kanzlei rät dazu, auch bei bloßen Zubehörteilen von der Anwendbarkeit der neuen jugendschutzrechtlichen Vorgaben auszugehen, Grund hierfür: mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes (= Schutz der Kinder und Jugendlichen vor den Folgen des Dampfens, da beim Verdampfen der Liquids Stoffe entstehen können, die als möglicherweise krebsauslösend gelten und die Lungenfunktion beeinträchtigen können) wäre es nicht vereinbar, wenn einzelne Komponenten einer E-Zigarette ungeprüft verkauft und zu einer funktionstüchtigen E-Zigarette zusammen gebaut werden könnten, da der Gesetzgeber die Abgabe von (funktionstüchtigen) E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche ausschließen möchte.
Wie müssen Händler die vorgenannten Waren versenden?
Beim Verkauf der vorgenannten Waren muss nach der neuen gesetzlichen Regelung sichergestellt werden, dass die betreffenden Waren an Kinder oder Jugendliche im Versandhandel weder angeboten, noch abgegeben werden. Beachten Sie hierbei unseren informativen Beitrag zu den Anforderungen einer jugendschutzkonformen Versendung.
Tipp zur Versendung: Bei einer 2-in-1-Verifikation (= Identitäts- und Altersprüfung durch Versandunternehmen bei Lieferung an den Kunden) ist sichergestellt, dass eine Abgabe ausschließlich an die identifizierte Person des Bestellers unter der Voraussetzung seiner Volljährigkeit erfolgt. Das Versandunternehmen DHL bietet z.B. einen solchen Service unter der Bezeichnung "Alterssichtprüfung" mit den Servicemerkmalen Identitäts- und Altersprüfung an. Weitere Informationen zu dieser Versandart finden Sie hier.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






2 Kommentare
Große Händler profitieren von den immer strikter werdenden Gesetzen, weil diese Ihre Konkurrenz abschalten. Die eigenen erhöhten Kosten stellen auf diese Weise keine Belastung dar, wenn sie insgesamt zum eigenen Marktwachstum beitragen und - mangels Mitbewerber - ohne negative Folgen dem Käufer auferlegt werden.
Die Verlierer sind kleine und mittelgroße Händler, und die Gesamtheit aller Kunden.
Und der Zusammenbau eines Atomizers aus Einzelteilen ist übrigens nur bei wenigen Modellen möglich und eine Wissenschaft für sich. Ich verstehe und akzeptiere ja, dass Sie die betroffenen Händler möglichst gut beraten müssen. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass es sich bei dem Altersnachweis um eine Posse ersten Grades handelt.