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Mode & Textilien - Mode & Schmuck

OLG Hamm: Mit dem Begriff Textilleder dürfen Produkte nicht beworben werden, die kein Leder enthalten!

Das OLG Hamm entschied kürzlich (Urteil vom 08.03.2012, Az. I-4 U 174/11), dass jedenfalls ein nicht unerheblicher Teil der maßgeblichen angesprochenen Verkehrskreise annimmt, dass es sich bei der Beschreibung eines Polstermöbels mit der Verwendung der Bezeichnung "Textilleder" um ein Produkt handelt, dass ganz oder jedenfalls teilweise aus Leder besteht oder bei dem jedenfalls Leder der Ausgangsstoff ist. Entspricht dies nicht den Tatsachen, sei die Bezeichnung "Textilleder" irreführend.

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Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz - Folge Nr. 2: Kennzeichnungspflicht beim Vertrieb bestimmter Textilerzeugnisse

Textilerzeugnisse sind zu kennzeichnen. Nur, was haben insbesondere Online-Händler zu beachten? Reicht es etwa, erst auf der „Detailseite“ eines angebotenen Produktes die Rohstoffgehaltsangaben zu veröffentlichen? Müssen auch Textilerzeugnisse gekennzeichnet werden, die auf der Startseite eines Online-Shops angeboten werden und welche Besonderheiten bestehen wiederum bei eBay? Diese und viele weitere Fragen werden in der Folge 2 der „Serie zum [Textilkennzeichnungsgesetz|http://www.gesetze-im-internet.de/textilkennzg/BJNR002790969.html] “ der IT-Recht Kanzlei beantwortet.

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Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz - Folge Nr.1: Die Basics

Wer ist für die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Textilerzeugnissen verantwortlich? Wie kennzeichnet man richtig und müssen auch in Prospekten beworbene Textilerzeugnisse gekennzeichnet werden? Was sind überhaupt Textilerzeugnisse? Diese und viele weitere Fragen zum [Textilkennzeichnungsgesetz|http://www.gesetze-im-internet.de/textilkennzg/BJNR002790969.html] werden im Rahmen der „Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz“ der IT-Recht Kanzlei beantwortet. Die Folge Nr.1 führt dabei in die „Basics“ zum Textilkennzeichnungsgesetz (nachfolgend "TextilKG") ein.

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Häufiger Abmahngrund: Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

"Beim 2. mal tuts nicht mehr ganz so weh". Dies war die Aussage eines Online-Händlers, der innerhalb  einer Woche zweimal abgemahnt wurde. Die zweite Abmahnungbezog sich dabei auf Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz, die zurzeit sehr häufig Gegenstand von Abamhnungen sind (insbesondere die Firma VK Fashion Retail GmbH & Co Schwerin KG mahnt [häufig |index.php?id=%2Fview&cid=3205] wegen angeblicher Verstöße gegen das TextilKennzG ab). Grund genug, um noch einmal auf die FAQ der IT-Recht Kanzlei hinzuweisen, die sich eingehend mit dem Thema "Textilkennzeichnung" beschäftigen.

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