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Preisangaben

Grundpreise: Grundsatzentscheidung des BGH!

Der BGH hat entschieden, dass Grundpreise in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben sind. Es ist nicht ausreichend, den Grundpreis erst in der allgemeinen Produktbeschreibung zu nennen, die nur über ein Anklicken des Produkts erreicht werden kann.

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BGH zu Preisangaben im Internetversandhandel

Der BGH hat dazu Stellung genommen, in welcher Weise im Internethandel auf die nach der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten hingewiesen werden muss.

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Unzulässig: Erstmalige Nennung der Versandkosten in über Link erreichbaren AGB

Onlineshop-Betreiber haben es wahrlich nicht leicht. Ihre Plattformen sind ein Tummelplatz für Juristen geworden, die in fast schon rabulistischer Weise die Shopinhalte zerpflücken. Nun sind die Versandkosten in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Tatsache ist, dass viele Angebote auf der Internetplattform eBay den Verbraucher nur unzureichend über die anfallenden Versandkosten aufklären.

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