Rechtscheck französischer Online-Shop: IT-Recht Kanzlei bietet für Onlinehändler die Überprüfung französischer Online-Shops an
Deutsche Onlinehändler, die sich um den französischen Markt ernsthaft bemühen wollen, werden auf Dauer eine eigene französische Internetpräsenz aufbauen müssen. Bei Geschäften mit französischen Verbrauchern gilt grundsätzlich das französische Recht. Die IT-Kanzlei bietet daher bereits seit längerem Rechtstexte für Onlinegeschäfte mit französischen Verbrauchern (AGB und Datenschutzerklärung) an, die sich nach französischem Recht richten. Darüber hinaus bietet die IT-Recht Kanzlei jetzt auf Wunsch seiner Mandanten auch einen Rechtscheck der französischen Internetpräsenz bei Vertrieb von Waren an französische Verbraucher (B2C) an.
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