eBay Frankreich: IT-Recht Kanzlei bietet französsiche AGB für deutsche ebay-Händler an - für nur 9,90 Euro / Monat

Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Frankreich E-Commerce (AGB)"
Die IT-Kanzlei bietet spezielle AGB für deutsche eBay-Händler an, die sich verstärkt an Kunden in Frankreich wenden wollen. Ein Händler, der den französischen Markt verstärkt betreuen will, wird nicht darum herumkommen, seine Internetpräsenz an französische Usancen auszurichten, um überhaupt von einem normalen, französischen Kunden „wahrgenommen“ zu werden. Das heißt, der deutsche eBay-Händler muss wie ein französischer eBay-Händler auftreten.
Was muss der deutsche eBay-Händler beachten, der sich verstärkt an Kunden in Frankreich wenden will?
Der deutsche Onlinehändler wird entsprechend den eBay-Konditionen eine eBay-Website für Frankreich abonnieren. Er wird seine Internetpräsenz und sein Warenangebot in Französisch gestalten. Da der französische Verbraucher sich auf französisches Recht und französische Gerichte berufen kann, sollte der deutsche Onlinehändler AGB verwenden, die an das französische Recht angepasst sind. Er wird u.a. auf der Artikelseite eine spezielle Widerrufserklärung nach französischem Recht ausweisen müssen.
Service der IT-Kanzlei
Wir stellen Ihnen spezielle AGB für Ihre eBay-Website für Frankreich zur Verfügung. Wir bieten Ihnen weiterhin einen Mustertext für eine französische Widerrufserklärung an. Wir bieten Ihnen darüber hinaus gerne Beratung und Hilfestellung in rechtlichen Einzelfragen der Gestaltung der Artikelseite Ihrer eBay-Website für Frankreich an.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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