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Elektrogesetz

Verstöße gegen die Registrierungspflicht des ElektroG sind abmahnfähig!

Vor kurzem wurde ein Online-Händler abgemahnt, der gegen seine Registrierungspflicht aus § 6 Abs. 2 Satz 1 ElektroG verstoßen hatte. Keine Rolle spielte es hierbei, dass der Händler seinen entsprechenden Antrag noch innerhalb der Frist stellte, die ihm die "Stiftung Elektro-Altgeräte Register" zuvor gesetzt hatte.

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Existenzgefährdend: Umweltbundesamt verlangt von Online-Händler 8860 Euro!

Ein Online-Händler, der unter anderem auch auf der Plattform eBay tätig ist, importiert seit einigen Jahren "Schwimmschalter" (für Wasserpumpen) aus der Türkei. Nun erhielt er einen Bußgeldbescheid des Umweltbundesamtes: Er habe ordnungswidrig gehandelt, da er sich entgegen [§ 6 Abs. 2 Satz 1 des ElektroG|http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/__6.html] nicht in das von der Stiftung EAR geführte Verzeichnis hat eintragen lassen. Die Höhe des Bußgeldes: *8868, 1 Euro* .

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