Amazon
Händler haften für Wettbewerbsverstöße durch Amazon bei AdWords-Werbung
Millionen Onlinehändler nutzen die Plattform Amazon für ihren Warenabsatz. Doch neben großen wirtschaftlichen Gewinnen, bringt dies auch große Abmahnungsgefahren mit sich. Die Rechtsprechung hat eine verschuldensunabhängige Haftung der Händler für Wettbewerbsverstöße seitens Amazon im Zusammenhang mit ihren Angeboten etabliert. Aktuell hat das LG Frankfurt in seinem Beschluss vom 07.11.2012 (Az.: 2-06 O 552/12) klargestellt, dass Amazon-Händler für wettbewerbswidrige AdWords-Anzeigen haften, selbst wenn nicht sie, sondern Amazon ohne deren Wissen diese geschaltet haben.
2 minNicht jede Partnerschaft mit der Internetplattform Amazon führt zur Haftung wegen verbotener Inhalte: Haftung bei Framing nur im Einzelfall
Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 14.09.2012 (Az.: 6 U 73/12) die Haftung eines Internetseitenbetreibers für verbotene Inhalte auf Amazon verneint, der unter dem Hinweis „In Partnerschaft mit Amazon“ über eine Schnittstelle den Zugang zur Verfügung stellte. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.
4 minLG Köln: Funktion „Stellen Sie Ihre eigenen Bilder ein“ auf Amazon stellt große Haftungsfalle dar
Das LG Köln hatte im Rahmen eines Hinweises im Sitzungsprotokoll (Beschluss vom 16.11.2012, Az.: 28 O 814/11) darauf hingewiesen, dass die Funktion „Stellen sie Ihre eigenen Bilder ein“ für Händler auf Amazon zu einem urheberrechtlichen Haftungsrisiko werden kann. Lesen Sie mehr über den Hinweis des LG Köln.
2 min 1Amazon: greift in die Rechtstexte von Amazon-Händlern ein!
Heute erreichte uns die Nachricht eines Amazon-Händlers, der sich darüber wunderte, dass auf seiner Verkäufer-Seite bei Amazon plötzlich zwei Widerrufsbelehrungen dargestellt wurden.
4 min 7AGB für Amazon: Rechtssichere Texte
Amazon ist eine der wichtigsten Plattformen im deutschen und internationalen e-Trade – entsprechend viele Onlinehändler bieten ihre Waren in einem eigenen Amazon-Shop an. Diesen Verkäufern bietet die IT-Recht Kanzlei München ab sofort rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen an, und zwar schon ab € 10 monatlich (zzgl. MwSt.). Darin inbegriffen ist auch ein juristischer Update Service, der für dauerhafte Rechtssicherheit der AGB-Texte (incl. Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung) sorgt. Und selbstverständlich haften wir auch für die Abmahnsicherheit unserer Texte.
2 minAmazons spontane Änderung der Rückgabebedingungen-Anzeige von Händlern für einen Tag
Wir hatten bereits berichtet, dass die Verkaufsplattform Amazon geplant hatte, die Rückgabebedingungen-Anzeige im Rahmen der Händler-Accounts abzuändern und zwar indem man einfach auf die Rückgabebedingungen von Amazon selbst verlinke. Die Änderung drohte Amazon mit Datum zum 06.08.2012 den Händlern an, passiert ist an diesem Tage (noch) nichts.
2 min 1Amazon und die „angedrohte“ Änderung der Rückgabebedingungen-Anzeige
Als wären die fernabsatzrechtlichen Vorgaben und die bevorstehenden Änderungen durch die Button-Lösung für die Händler nicht schon genug, tritt Amazon mit weiteren Anforderungen an seine Händler heran. Derzeit versendet Amazon an seine Händler eine harmlos klingende E-Mail mit dem Titel „Rückgabebedingungen-Anzeige auf Ihren Verkäuferseiten“. Amazon fordert seine Händler plötzlich auf, Rückgabebedingungen anzubieten, die mindestens so vorteilhaft sind wie die Rückgabebedingungen von Amazon.
2 min 5LG Bochum: "Anhängen" an Amazon-Angebot kann unlautere Irreführung darstellen
Beim Anbieten eines Artikels auf Amazon ist ein „Dranhängen“ an andere Angebote grundsätzlich möglich und unter gewissen Voraussetzungen legitim. Das LG Bochum entschied nunmehr (Urteil vom 21.07.2011, Az.: I-14 O 98/11), dass eine Irreführung vorliegen kann, wenn sich ein Händler an ein Angebot anhängt und hierbei ein Produkt unter einem anderen Namen anbietet.
2 minLG Bremen: „Anhängen“ an Angebot des Mitbewerbers und Mitverwendung der EAN, des Produkttextes und Produktbildes nicht unlauter
Das Landgericht Bremen (Beschluss vom 10.01.2012, Az.: 7-O-1983/11) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob ein „Anhängen“ an das Angebot eines Mitbewerbers auf Amazon wettbewerbswidrig sei. Insbesondere hatte das Gericht hierbei zu prüfen, ob die Mitverwendung der EAN- bzw. GTIN- Nummer des Mitbewerbers als unlauter beurtelt werden muss.
4 min 2So nicht! Einfügen einer Marke in eine Amazon-Beschreibung ohne Information der Mitnutzer ist rechtsmissbräuchlich
Das OLG Frankfurt hat entschieden (Urteil vom 27.10.2011, Az. 6 U 179/10), dass das Einfügen einer Marke in eine Amazon-Beschreibung, welche von mehreren Mitbewerbern genutzt wird, rechtsmissbräuchlich ist, wenn die Mitbewerber abgemahnt werden, ohne dass diese zuvor informiert worden sind.
2 minAmazon PartnerNet: Affiliate haftet für Wettbewerbsverstöße
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart vor, in welcher einem Teilnehmer am Amazon-Partnernet (Affiliate) wettbewerbswidrige Werbung unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Produktdaten vorgeworfen wird. Was viele nicht wissen: Auch Affiliates haften für wettbewerbswidrige Handlungen.
3 minAmazon-Affiliates - Haftungsfalle für Online-Händler auf Amazon Marketplace
Affiliates von Amazon (Werbepartner von Amazon, die am Amazon Partner-Programm teilnehmen) listen Angebote der Online-Händler, die am Amazon Marketplace teilnehmen auf ihren eigenen Internetseiten auf und setzen einen Link auf den jeweiligen Händlershop. Sind die Angaben auf der Affiliate-Seite wettbewerbswidrig, schnappt die Haftungsfalle zu...
2 minAmazon: Abmahnung einer Händlerin wegen Mitbenutzung der EAN
Aktuell wurde eine Händlerin auf der Verkaufsplattform Amazon (www.amazon.de) abgemahnt, da sie sich an ein Angebot einer Mitbewerberin angeschlossen hatte. Die Abmahnerin erhebt gegen die Abgemahnte den Vorwurf der wettbewerbswidrigen Irreführung betreffend der betrieblichen Herkunft der Waren und fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
3 min 4Achtung: Abmahnrisiko für Amazon-Marketplace-Händler
Wie die IT-Recht Kanzlei bereits berichtete, wurde kürzlich ein Händler, der über die Internethandelsplattform Amazon Marketplace Waren zum Verkauf anbot und dabei das Produktbild eines ebenfalls bei Amazon Marketplace registrierten Mitbewerbers nutzte, vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen einer Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung verurteilt.
4 min 14LG Nürnberg-Fürth: Unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen des Internetkaufhauses Amazon
Aus Anlass des Streits zweier Aquaristik-Händler, die beide Waren bei Amazon zum Verkauf anboten, musste das Landgericht Nürnberg-Fürth die Wirksamkeit einer Klausel aus dessen AGB beurteilen.
3 min 1Markenfalle Amazon - bietest du noch an oder verletzt du schon?
Der Verkauf von Artikeln über Amazon-Marketplace eröffnet zahlreiche Probleme marken-, urheber- und wettbewerbsrechtlicher Natur. Was müssen Händler beachten, um Rechtsverstöße zu vermeiden? Was können Sie bei Verletzung Ihrer Markenrechte tun? Die IT Recht Kanzlei durchleuchtet insbesondere die schwierige Beziehung zwischen „Amazon und Markenrecht“.
4 minAbmahnfalle Preisangaben bei Amazon: Was Sie dagegen tun können!
Für Händler, die Waren über die Plattform Amazon verkaufen, besteht derzeit keine Möglichkeit, in unmittelbarem räumlichen Bezug zu den Preisen den Hinweis "inkl. Mwst." darzustellen.
2 min 12Abmahnfalle: Amazon
Die Plattform Amazon erfreut sich bei den Händlern immer größerer Beliebtheit. Dies blieb natürlich auch in Abmahnkreisen nicht lange unbemerkt, sodass nun auch vermehrt auf Amazon abgemahnt wird. Hier bietet insbesondere die von Amazon vorgegebene Katalogisierung der Artikel eine Angriffsfläche für markenrechtliche Abmahnungen.
4 min 1Schenken 2.0 – Sie denken, Sie verkaufen bei Amazon.de? Warum das nur teilweise stimmt.
Das Internet wächst unaufhaltsam. Gleichsam sind damit immer wieder neue Rechtsfragen verbunden. Bei Geschäften im Netz sollte stets aufmerksam auf das sog. Kleingedruckte, die AGB, geachtet werden. Die IT-Recht Kanzlei betrachtet heute einmal eine besondere Klauseln in den AGB von Amazon.de, einer Verkaufsplattform im Internet, auf der Händler Waren verkaufen können.
11 min 2LG Gießen: Fehlende Widerrufsbelehrung bei Amazon = 10.000 € Streitwert
Das Landgericht Gießen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 6.10.2008 / Az. 8 O 103/08) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Der wettbewerbsrechtliche Fauxpas: Der betroffene Amazon-Händler hatte keine Widerrufsbelehrung veröffentlicht.
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