Artikel zum Thema „Shop, AGB“

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NEU: Version 2.0 der AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei für Shopware ab sofort verfügbar

Die IT-Recht Kanzlei bietet Shopware-Kunden, die einen eigenen Online-Shop betreiben, eine AGB-Schnittstelle an, über die rechtssichere und individuell konfigurierbare AGB einfach per Mausklick in den Shopware-Shop integriert werden. Die Schnittstelle wird ständig erweitert und aktualisiert. Einige neue Features stellen wir in unserem aktuellen Beitrag vor.

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Exklusiv für Mandanten: Die Billbee-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei freut sich, ihren Mandanten die neue Billbee-Schnittstelle vorstellen zu dürfen. Diese, für unsere Mandanten kostenlose, Schnittstelle ermöglicht das automatisierte Anhängen von abmahnsicheren Rechtstexten (AGB, Widerufsbelehrung & Datenschutzerklärung) als PDF an Billbee-Layouts oder mittels Platzhalter(n) in beliebigen E-Mails, die über Billbee verschickt werden.

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Verpackungsgesetz: hinsichtlich Registrierung und Lizenzierung sollte online nicht informiert werden

In Zusammenhang mit dem neuen Verpackungsgesetz werden wir immer wieder gefragt, ob Informationspflichten hinsichtlich der Registrierungs- und Lizenzierungspflicht seitens der Online-Händler bestehen. Hierzu unser aktueller Beitrag.

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Anleitung: Rechtstexte zu Billbee übertragen und Aktualisierungs-Automatik starten

Die neue, für Mandanten kostenlose, Billbee-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei ermöglicht das automatisierte Anhängen von abmahnsicheren Rechtstexten (AGB, Widerufsbelehrung & Datenschutzerklärung) als PDF an Billbee-Layouts oder via Platzhalter an beliebiger Stelle in E-Mails. Auch wurde die Möglichkeit geschaffen Rechtstexte beim Druck eines Lieferscheins oder einer Rechnung automatisiert mit ausdrucken zu lassen. Wie werden nun die Rechtstexte zu Billbee übertragen und die Aktualisierungs-Automatik gestartet? Dies beschreibt unser aktueller Beitrag.

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Verpackungsgesetz – Die 15 wichtigsten Fragen

Da wir immer mehr Anfragen zum neuen Verpackungsgesetz erhalten, haben wir uns dazu entschlossen, die häufigsten Fragen unserer Mandanten der letzten Tage hier gesammelt und möglichst einfach zu beantworten.

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Wettbewerbszentrale: Vorsicht bei gekaufter Kundenbewertung

Kundenbewertungen sind ein beliebtes Mittel der Händler, um Interessenten und Kunden gegenüber Vertrauen aufzubauen. Verständlich daher, dass hier jedes Mittel genutzt wird um an (bestenfalls positive) Bewertungen zu kommen. Stellt der Händler aber für ein solches Feedback geldwerte Vorteile wie Rabatte oder Gutscheine in Aussicht, dann ist schnell eine wettbewerbsrechtlich zulässige Grenze überschritten. Wegen einer gekauften Gutscheinwerbung eines Elektronikhändlers hatte sich hierzu zuletzt auch die Wettbewerbszentrale geäußert. Grund genug einmal genauer hinzuschauen...

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Neues Muster: Informationsseite für Versand und Zahlung unter Berücksichtigung der Geoblocking-Verordnung

Die Geoblocking-Verordnung verbietet die Anwendung unterschiedlicher Verkaufsbedingungen (vor allem Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen) für Kunden aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden (= Diskriminierungsverbot). Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Vorgaben haben Online-Händler ihre Zahlungs- und Versandinformationen an die Geoblocking-Verordnung anzupassen. Die IT-Recht Kanzlei hat ein Muster für eine Informationsseite für die Versand- und Zahlungsinformationen für ihre Mandanten erstellt, damit die neue Anforderungen schnell und unkompliziert umgesetzt werden können!

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Kooperation mit real.de: Professionelle AGB der IT-Recht Kanzlei für real.de Shopbetreiber

Die IT-Recht Kanzlei freut sich real.de als Kooperationspartner vorstellen zu dürfen. Mit dem Zusammenschluss von real,- und Hitmeister ist unter real.de einer der größten Marktplätze Deutschlands entstanden. Erstmalig verknüpfen ein klassischer Handelskonzern und ein dynamischer Online-Marktplatz ihre Kompetenzen. Seit Mitte 2018 können teilnehmende Händler über real.de ihre Produkte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung verkaufen.

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Interview mit Joscha Unger von Azoo

Azoo ist eine professionelle All-in-One-Lösung, die nach Unternehmensangaben alles bietet, was Händler für einen erfolgreichen Onlineshop benötigen. Alle Funktionen und Features sind direkt verfügbar. Es ist kein Anpassungsaufwand oder zusätzliche Freischaltung erforderlich. Was dieses Shopsystem Onlinehändlern zu bieten hat und für wen es sich eignet, das haben wir Herrn Unger von Azoo gefragt.

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Internationale Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei: AGB auf Französisch

Die IT-Recht Kanzlei bietet Händlern, die über Onlinesops und Handelsplattformen Waren nach Frankreich vertreiben, passende französische Rechtstexte an. Diese Rechtstexte bilden das französische Recht tatsächlich ab und stellen keine bloße Übersetzung deutscher Texte dar. Praktisch dabei: Wir stellen Ihnen die deutsche Übersetzung der Rechtstexte zusätzlich zur Verfügung.

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Überblick: Viele Muster für den Einsatz von Zahlungsdienstleistern

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Die in diesem Beitrag dargestellten Muster sollen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Informationspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung besonderer Zahlungsdienste für Ihren eigenen Online-Shop behilflich sein. Sofern Sie für die Abwicklung von Zahlungen in Ihrem eigenen Online-Shop einen oder mehrere der hier aufgeführten Zahlungsdienste nutzen, laden Sie sich bitte das oder die einschlägigen Muster herunter und befolgen Sie die darin erörterten Schritte.

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Achtung beim Mengenrabatt auf eBay: Grundpreisangabe kann nicht rechtssicher dargestellt werden?!

Händler auf der Plattform eBay kennen das Problem der Grundpreisangabe. Bei grundpreispflichtigen Artikeln gilt bei eBay grundsätzlich: Der Grundpreis muss bereits (am Anfang) der Artikelüberschrift angegeben werden, bei Variantenartikeln hingegen ist ein Anbieten nur unter engen Voraussetzungen überhaupt möglich. Das Grundpreisproblem auf eBay hat allerdings eine neue Dimension erhalten, wenn man sich die sog. Mengenrabatt-Artikel auf der Plattform einmal näher ansieht. Lesen Sie mehr hierzu in unserem heutigen Beitrag.

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Azoo: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten

In diesem Leitfaden wird beschrieben, wie Azoo-Händler die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei abmahnsicher in ihren Azoo-Shop einbinden und anschließend die Aktualisierungs-Automatik einrichten können.

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Abmahnsichere Datenschutzerklärung für Squarespace - mtl. nur 5,90 €

Im Rechtstexte-Portfolio der IT-Recht Kanzlei verfügbar ist eine abmahnsichere Datenschutzerklärung (+ Impressum), die für Squarespace-Präsenzen (www.squarespace.com) verwendet werden kann. Auf der Plattform Squarespace können mit einfachen Schritten Webseiten und Onlinepräsenzen erstellt werden. Die dafür notwendigen Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei im Rahmen ihres Rechtstexte-Pflegeservices an. Mit dem Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand - und das automatisiert.

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Datenschutzerklärung für Online-Terminvereinbarung

Aus der Praxis für die Praxis: Auf vielfache Anregungen unserer Mandanten hat die IT-Recht Kanzlei ihre Datenschutzerklärung um eine Datenschutzklausel zur Online-Terminvereinbarung ergänzt. Die Datenschutzerklärung eignet sich somit ab sofort auch für alle Webseitenbetreiber, die ihren Besuchern die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auf der Website anbieten wollen.

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LG Wiesbaden: Verstöße gegen die DSGVO können nicht wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden

Das Landgericht Wiesbaden hat sich in den momentan Streit um die Abmahnbarkeit von DSGVO-Verstößen eingebracht und mit Urteil vom 05.11.2018 (Az. 5 O 214/18) entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Verfolgung derartiger Verstöße ausgeschlossen sei. Das Gericht begründet seine Entscheidung sehr ausführlich und setzt sich hierbei mit den unterschiedlichen Meinungen in den juristischen Lagern auseinander. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Wiesbaden in unserem heutigen Beitrag.

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Kooperation mit azoo: Professioneller AGB-Service der IT-Recht Kanzlei für azoo-Shopbetreiber

Die IT-Recht Kanzlei freut sich, ihren Mandanten die neue Kooperation mit azoo vorstellen zu dürfen.Azoo.co will Onlinehändlern, die bisher den Weg zu einem eigenen Onlineshop wegen des damit verbundenen Einrichtungs- und Anpassungsaufwands gescheut haben, das (Online-) Leben erleichtern. Direkt zum Start dieser Kooperation steht auch bereits die AGB-Schnittstelle für azoo-Shops zur Verfügung.

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Wie wird ein Onlineshop zum reinen B2B-Shop?

Viele Händler möchten mit Verbrauchern keine Verträge schließen - etwa wegen des strengen Verbraucherschutzes. Wie wird denn ein Onlineshop zu einem reinen B2B-Shop?

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Anleitung: Datenschutzerklärung bei Weebly automatisiert rechtssicher halten

Betreiber einer Weebly-Homepage müssen eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Datenschutzerklärung (+ Impressum) vorhalten. Für Betreiber einer Weebly-Präsenz bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort einen neuen Hosting-Service an. Dieser sorgt bei jeder rechtlichen Änderung für ein sofortiges Update der Texte, ohne dass der Seitenbetreiber weiter tätig werden muss.

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Vorsicht beim Verkauf von Sammlerartikeln – Deklaration als Spielzeug nicht zulässig

Puppen, Stofftiere, Modellfahrzeuge und weitere typischerweise auch als Spielzeug vertriebene Waren gibt es auch „im Erwachsenenbereich“ – als (teure) Sammlerartikel. Unbedingt zu beachten ist beim Verkauf solcher Sammlerartikel, dass diese nicht (versehentlich) als Spielzeug deklariert werden (z.B. durch Einstellen in eine Shop- oder Plattformkategorie „Spielzeug“).

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