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Leserkommentar zum Artikel

Verjährung vs. Verfall: Die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen sollte die gesetzliche Verjährungsfrist nicht unterschreiten

Wer dem Verbraucher Gutscheine ausstellt, möchte sich in der Regel nicht ewig an dieses Papier binden – die meisten Gutscheine sind daher mit einem Verfallsdatum versehen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Frist bis zu diesem Datum den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. In einem aktuellen Urteil des OLG München (14.04.2011, Az. 29 U 4761/10) wird als Richtschnur die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren herangezogen.

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Gutschein Gültigkeit

Beitrag von Astrid
13.03.2017, 19:38 Uhr

Hallo! Ich habe Kinogutscheine von einem großen Kinokette. Auf diesen Karten ist weder ein Ablauf-, Ausstellungs- noch Kaufdatum. Meine Frage wäre hier nun: Kann man die Gutscheine noch einlösen. Vom Kino direkt kam nur die Antwort, dass man sich hier auf das BGB und auf ein Urteil des OLG Frankfurt (Urteil vom 15.04.2010 , Aktenzeichen 6 U 49/09) beruft. Jedoch ist nie zur Sprache gekommen, wie lange die Tickets gelten. Außerdem wurde die Tickets im Dezember 2016 sogar noch akzeptiert. Und ohne Vorwarnung oder Übergangszeit wurde nun die Tickets als ungültig erklärt. Anbei auch Mail antwort vom Kino: Sehr geehrte Frau ABC, obwohl der Anlass für Sie und uns nicht erfreulich ist, so möchten wir uns an dieser Stelle doch herzlich bei Ihnen für die Mühe bedanken, die Sie auf sich genommen haben um uns Ihre Erfahrung, Erlebnisse und Kritik Ihres Besuchs im Kino mitzuteilen. Unsere 5* Sterne - Tickets sind gemäß §§ 195, 199 BGB mindestens 3 Jahre gültig. Ein Abdruck des Ausgabejahres oder des letzten Tages des Gültigkeitszeitraumes ist nicht erforderlich. Sie können die Gültigkeit anhand des Kaufdatums berechnen oder sie jederzeit bei Kino Y erfragen. Diese fehlende Angabe führt daher nicht dazu, dass ein Gutschein unbegrenzt gültig ist. Eine Auszahlung nach rechtmäßigem Ablauf der Gutscheingültigkeit erfolgt nicht, da wir hier uns auf die Ansicht des OLG Frankfurt (Urteil vom 15.04.2010 , Aktenzeichen 6 U 49/09) berufen.

Abgelaufen sind alle 5*Sterne - Tickets welche in Papierform als Abreißzettel ausgegeben worden sind.

Wir möchten uns nochmal für die Unannehmlichkeiten entschuldigen und bedanken uns im Vorfeld für Ihr Verständnis! -> Ist das wirklich so zulässig?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Geschenkgutscheine von Andreas Müller, 15.12.2012, 11:49 Uhr

    Vor kurzen habe ich Gutscheine eines Sportcenters wiedergefunden, die mit Ausstellungsdatum und einer Gültigkeitsdauer von 1 Monat versehen sind.. Die Gutscheine hat das Center während einer Tombola ausgegeben hat. Sie weisen einen bestimmten Betrag aus, der nur im eigenen Hause eingelöst werden... » Weiterlesen

  • Gutscheindauer von Wolfgang Lang, 06.10.2011, 16:22 Uhr

    Die beschriebene Firma verlangte bei dem mir geschenkten Gutschein für die Verlängerung um ein Jahr geschlagene 60 Euro. Im nächsten Jahr wurde wieder verlängert; da war man sich des Problemes wohl bewußt und verlangte noch 15 Euro. Gut, daß dieser Praxis jetzt ein Riegel vorgeschoben wird.

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