Leserkommentar zum Artikel
Bezeichnung als "Bastlerfahrzeug": Lässt auf erhebliche Mängel schließen
Die Bezeichnung eines gebrauchten Autos als „Bastlerfahrzeug" lässt darauf schließen, dass die an ihm vorhandenen Mängel erheblich sind. Ein Käufer kann sich anschließend nur auf die Behauptung berufen, er sei von lediglich geringfügigen Mängeln ausgegangen, wenn er vorher ausdrücklich nach dem genauen Zustand des Autos gefragt hat.
Ohne Titel
Beitrag von Taengo
20.09.2009, 09:52 Uhr
In dem Artikel wird Kaufdatum November 2005 genannt. Im Urteil steht dann Übergabe November 2004. Was ist nun richtig?
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