Leserkommentar zum Artikel

Verpflichtende Kennzeichnung alkoholischer Getränke nach der LMIV ab dem 13.12.2014

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die am 25.10.2011 auf europäischer Ebene verabschiedet wurde, stellt ein umfangreiches Pflichtenprogramm für Lebensmittelunternehmer auf. Diese sind gehalten, sämtliche Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind, mit Blick auf gesundheitlich, ethisch und sozial relevante Informationen zu kennzeichnen und so ein vollumfängliches Hinweisspektrum zu gewährleisten. Grundsätzlich entfaltet die Verordnung zum 13.12.2014 Rechtswirkung und gilt ungeachtet ihrer Titulierung als Verordnung über Lebensmittel auch für alkoholische Getränke. Was Hersteller und Händler derartiger Produkte mit Ablauf der Übergangsfrist zu beachten haben, soll im Folgenden behandelt werden.

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Kennzeichnung von Alkohol > 1,2 Volumenprozent

Beitrag von Tischer
26.10.2016, 14:57 Uhr

Bei Likören etc. ab einem Alkoholgehalt von >1,2Volumenprozent ist keine Angabe einer Zutatenliste erforderlich (freiwillig) Ebenso ist keine Nährwertangabe erforderlich es sei denn der Alkoholgehalt wurde vermindert.

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