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Leserkommentar zum Artikel

Die Einbeziehung der AGB in den Vertrag

Ein Beitrag der sich mit der Frage beschäftigt, ab wann nun AGB auch tatsächlich Vertragsbestandteil werden.

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Ohne Titel

Beitrag von badinski
23.06.2009, 09:52 Uhr

es wäre m.E. sinnvoll, in einem solchen Kommentar auch die Frage zu behandeln, ob bei einem schriftlichen Vertragsschluss z.B. per Telefax der Hinweis im Angebot (-sformular) auf die in der website abgedruckten AGB genügt.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Online von Holger Schrag, 12.01.2016, 13:13 Uhr

    Also reicht es aus, wenn man dem Kunden den Vertrag/das Angebot in dem steht "Es gelten unsere AGB" schickt und die AGB dann NUR auf der Webseite einsehbar sind, also nicht am Vertragsblatt mit anhängen? (Ähnlich wie "Aushang im Geschäft")

  • Kosten für ein Angebotserstellung von Marco Weiland, 26.08.2013, 15:01 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren, wie ist die Rechtslage unter Kaufleuten, wenn z.B. Firma Grün die Firma Rot formlos bittet ein Angebot abzugeben ? Firma Rot hat in ihren AGB's drinstehen das Angebote stets kostenpflichtig sind. Auf die AGB's wird erst nach Angebotserstellung hingewiesen. Mit... » Weiterlesen

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