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Im 7. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema E-Mail Archivierung wird auf das Parallelproblem der Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers eingegangen. Auch hier ergeben sich Konflikte mit dem Fernmeldegeheimnis und dem Datenschutz.

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Arbeitgeber = Diensteanbieter

Beitrag von Dirk
29.03.2012, 12:59 Uhr

Der Arbeitgeber ist Dienstanbieter, schreiben Sie in ihrem Artikel. Woraus ergibt sich Ihrer Meinung nach dies? Das steht weder eindeutig in einem Gesetz, noch in einem Urteil. Vielmehr hat das LAG Berlin-Brandenburg festgestellt, dass der Arbeitgeber nicht automatisch zum Diensteanbieter wird.

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