BGH: Tabakwerbeverbot gilt auch für Imagewerbung
Das Verbot, für Tabakerzeugnisse in der Presse zu werben, gilt auch für Anzeigen, in denen sich ein Zigarettenhersteller unter Bezugnahme auf seine Produkte als verantwortungsbewusstes Unternehmen darstellt, ohne direkt für den Absatz seiner Produkte zu werben. Das hat der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
...aber offenbar nicht für´s Fernsehen
Beitrag von Tom
01.12.2010, 17:24 Uhr
Leider ist in der letzten Zeit das Zigartettenrauchen wieder vermehrt "in" - zumindest gewinnt man den Eindruck, wenn man mal quer durch´s Programm zappt. Nicht nur in Satiresendungen sondern auch in Soaps und Krimis scheint der Griff zur Zigarette kein Problem mehr zu sein, weshalb auch immer. Aber wo kein Kläger...
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