Das Batteriegesetz: Was haben Hersteller und Importeure zu beachten?
Am 1.12.2009 trat das Batteriegesetz (BattG) in Kraft, das für Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus aber auch für Hersteller und Importeure von Elektrogeräten, die Batterien oder Akkus (z.B. Uhren, Kameras, Unterhaltungselektronik etc.) enthalten, gleichermaßen relevant ist. Wer ist Hersteller im Sinne des BattG? Wann liegt ein Inverkehrbringen von Batterien vor? Welche Anzeigepflichten, Kennzeichnungspflichten wie auch Rücknahmepflichten sieht das BattG vor? Die IT-Recht Kanzlei hat für Sie die wichtigsten und interessantesten Fragen zusammengestellt und beantwortet.
Vielen Dank
Beitrag von T.T
25.10.2010, 16:13 Uhr
Sehr geehrter Herr Keller,
vielen Dank für diesen ausfürlichen Artikel. Er hat mir einiges an Recherche erspart.
MfG
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Berechnung Mülltonne von Lilly Mayer, 21.05.2012, 11:42 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, wir diskutieren bei uns die korrekte Interpretation von §17(2): [...]muss mindestens 3 Prozent der größten Fläche[...] einnehmen. Meine max. Fläche beträgt 200mm x 190mm = 38.000mm. a) davon 3% = 1.200mm, daraus die Wurzel = 34,65mm x 34,65mm Symbolgröße b) daraus... » Weiterlesen
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