Leserkommentar zum Artikel

Online-Verkäufe ins Ausland – gilt deutsches Recht? Teil 2

Der europäische Binnenmarkt ist nicht nur für große, sondern auch für kleinere Online-Händler verlockend. Sie müssen nicht aufwendig ein Ladengeschäft im Ausland eröffnen, sondern lediglich ihre Waren an die Kunden dort versenden. Den Webshop dazu haben sie bereits, die teureren Versandkosten können sie den Kunden auferlegen. Der Aufwand scheint somit gering. Allerdings stehen einige rechtliche Hürden im Weg. Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Folge von zwei Artikeln die rechtlichen Rahmenbedingungen des Online-Handels mit dem Ausland vor. Lesen Sie nun den zweiten Teil der Serie.

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AGB übersetzen reicht??

Beitrag von Ansgar
29.12.2024, 12:24 Uhr

So wie ich das lese, könnte ich die AGB meines deutschen Online-Shops auf spanisch übersetzen, und dann auf einer .es Domain meine Waren in Spanien anbieten? Mit dem Hinweis, dass das deutsche Recht gilt? Mich wundert das etwas, da alle Informationen die mir bisher vorlagen besagten, dass ich spezifische, auf das Landesrecht angepasste, AGB benötige. Danke!

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