OLG Koblenz: Newsletter für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten nur in engen Grenzen zulässig!
Nach § 19 Abs. 2 TabakerzG ist Werbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter in der Presse und anderen gedruckten Veröffentlichungen nicht erlaubt. Jedoch bleibt Tabakwerbung dann erlaubt, sofern sich diese nicht an die breite Öffentlichkeit wendet. Das OLG Koblenz befasste sich in einem aktuellen Urteil mit der Frage, ob ein E-Mail-Newsletter für vorbenannte Artikel eine breite Öffentlichkeit im Sinne des § 19 Abs. 2 und Abs. 3 TabakerzG erreicht und somit als unzulässig anzusehen ist.
Kostenpflichtiger Newsletter möglich?
Beitrag von Michael L.
06.11.2023, 10:55 Uhr
Vielen Dank für diesen interessanten Artikel. Als Betreiber eines E Zigaretten Shops hätte ich eine Frage dazu. Wäre es möglich einen Newsletter gegen Gebühr anzubieten und diese Gebühr dann beim Kauf eines Produktes rückzuerstatten?...Der Interessent würde in dem Fall ja eine Dienstleistung (in Form des Newsletters) kaufen, auch wenn diese ggf. rückerstattet wird. Mich würde interessieren wie Sie dies rechtlich bewerten. Über eine Info zu dieser Idee würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße und vielen Dank für Ihre großartige Arbeit und den tollen Service !.
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