Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Coaching
Wer über seine Website oder über andere Medien (z. B. Printmedien) Coaching-Leistungen anbietet, muss hierbei einige rechtliche Besonderheiten beachten. Je nachdem, wie in solchen Fällen der Vertrag mit dem Teilnehmer zustande kommt und wie die jeweiligen Lerninhalte vermittelt werden (online oder im Rahmen von Präsenzveranstaltungen) können besondere fernabsatzrechtliche Regelungen aber auch die Regelungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zur Anwendung kommen.
Wann fällt ein Coaching nicht unter das FernUSG?
Beitrag von Markus
09.05.2023, 16:54 Uhr
Könnten Sie bitte erläutern, wann, z.B. ein 1:1 Online-Coaching, nicht unter das FernUSG fällt? Welche Kriterien müssen hierfür erfüllt sein?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
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