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Leserkommentar zum Artikel

Achtung: Das müssen Sie wissen, wenn Sie mit Freebies werben möchten!

In der heutigen Zeit stellen Freebies (sog. Lead Magnet) eine attraktive Möglichkeit dar, online für das eigene Unternehmen Werbung zu betreiben. Unternehmen gewähren kleine „Werbegeschenke“, um auf diese Weise Daten wie E-Mail-Adressen zu gewinnen, um diese später zu Marketingzwecken (z.B. Newsletterversendung) nutzen zu können. In Zeiten der DSVGO ist allerdings Vorsicht geboten, da sowohl die Gewinnung, als auch die Weiterverwertung von personenbezogenen Daten an datenschutzrechltiche Voraussetzungen gebunden ist. Dieser Beitrag klärt für Sie, ob und wann Freebies zulässig sind, welche rechtlichen Gesichtspunkte zu beachten sind und was sich vor allem im Zusammenhang mit den gesetzlichen Neuerungen zum 01.01.2022 geändert hat.

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Wie kann ich denn ein kostenloses Freebie bezeichnen?

Beitrag von Stefan
08.08.2022, 12:41 Uhr

Also für mich stellt sich die Frage, wenn ich ein grundsätzlich kostenloses Video oder meine kostenlose Erstberatung anbieten möchte wie man das dann umschreiben soll? Da hat sich eder Gesetzgeber wieder was ganz kluges einfallen lassen...

Es geht mir ja darum den Leuten zu vermitteln das keine Kosten entstehen, aber selbst das wäre ja anscheinend nicht mehr möglich. Ich würde jetzt die Ansicht vertreten das ich zwar von einem kostenlosen Video oder einer kostenlosen Erstberatung spreche, aber gleichzeitig feststelle das dies erstens bedeutet das keine Kosten in Form von Geld entstehen, aber laut BGB die Eintragung der persönlichen Daten als eine Art "Bezahlung" des Freebies angesehen wird. Oder wie soll man das sonst umschreiben?

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