Kosmetikprodukte rechtssicher verkaufen
Der Verkauf von Kosmetikprodukten unterliegt den strengen Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009. Ergänzt durch die Kosmetik-Werbeverordnung Nr. 665/2013 und das allgemeine Wettbewerbsrecht, ergeben sich für den Verkauf von Kosmetika nicht nur wesentliche Pflichten für Hersteller. Vielmehr haben auch Händler im Fernabsatz mit Kosmetikprodukten besondere Voraussetzungen zu beachten. In diesem Leitfaden hat die IT-Recht Kanzlei die wesentlichen kosmetikrechtlichen Pflichten von Herstellern und (Online)-Händlern zusammengetragen.
Anhang III?
Beitrag von Chris
30.07.2022, 13:28 Uhr
Guten Tag,
wo finde ich denn den erwähnten Anhang III ?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Angabe Grundpreise von Holger Dubben, 20.02.2024, 19:16 Uhr
Vielen Dank für diesen ausführlichen Artikel zum Thema Kosmetikprodukte. Nun ist der Artikel aufgrund einer aktuellen Abmahnung im Abmahnungsradar sicherlich wieder aktuell, inzwischen aber schon ein paar Jahre alt. Deshalb eine kurze Rückfrage zum Thema Grundpreis-Angabe: Soweit ich weiß ist bei... » Weiterlesen
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