Leserkommentar zum Artikel

E-Mailarchivierung und die rechtlichen Probleme bei der Zulassung der privaten Nutzung der Telekommunikation: Konflikt mit dem Fernmeldegeheimnis (4. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei zu den Themen E-Mailarchivierung und IT-Richtlinie)

Der 4. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema E-Mail Archivierung zeigt auf, welche rechtlichen Konflikte bei der E-Mailarchivierung entstehen, wenn Unternehmen die private Nutzung der Telekommunikation, insbesondere der E-Mail-Dienste, für ihre Arbeitnehmer zulassen.

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Private Nutzung der Telekommunikation

Beitrag von Benjamin K.
08.06.2010, 09:39 Uhr

Guten Morgen! So richtig steige ich nicht hinter die dargestellte Problematik. Wenn ich also privat mein Geschäfts-Email-Konto nutze, wird mein Arbeitgeber "geschäftsmäßiger Anbieter von Telekommunikationsdiensten". Was heißt das? Geschäftsmäßiger Anbieter ist klar, aber worin liegt der Unterschied zur Geschäfts-Email. Nur weil der Inhalt der Email differiert, greift ein anderes Gesetz? Und ist es nicht eher üblich, dass man die private Korrespondenz über das private Emailkonto laufen lässt, lediglich den Geschäfts-PC nutzt...?

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