Leserkommentar zum Artikel

Energieverbrauchskennzeichnung: Gibt es Übergangsfristen für Lagerbestände?

Im Jahr 2021 treten für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte neue Kennzeichnungsvorgaben und damit neue Effizienzlabels und Produktdatenblätter in Kraft. Was gilt für Lagerbestände?

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Herr

Beitrag von Klaus Berger
11.03.2022, 13:34 Uhr

Leider wird von den Herstellern immer wieder behauptet, man könnte Altprodukte 18 Monate lang abverkaufen, somit bis einschließlich 28.02.2023 (= 01.09.2021 18 Monate). Dies stammt aus der 2019/2015 Artikel 4 e). Leider ist es aber so, dass sich dies ja nur auf das Überkleben von Verpackungen an physischen Verkaufsstellen (z.B. Geschäft - jedoch nicht Internet) bezieht. Denn ein Überkleben ist ja nur möglich, wenn man das neue Label schon hat.

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