Leserkommentar zum Artikel

Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!

Spätestens seitdem vermehrt Verstöße gegen die PKW- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ("Pkw-EnVKV"), abgemahnt werden, sehen sich Onlinehändler vor die Aufgabe gestellt, bei ihrer Werbung für neue Personenkraftwagen die komplizierten Bestimmungen der Verordnung umzusetzen.

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Beitrag von Dieter
28.03.2010, 15:30 Uhr

Ich sehe mich als angemessen gut informiert und als angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsmarktteilnehmer. Wenn unser Gesetzgeber schon wieder neue Überlegegungen über die Bildung von Energieeffizienzklassen und Vorgaben zur Zuordnung neuer Personenkraftwagen zu diesen Klassen anstellt, dann hege ich doch Zweifel, ob die noch wissen, was sie tun. Jahresverbrauchsangaben von Händlern zu verlangen ist einfach lächerlich, weil nicht möglich. Diese hängen u.a. von Spritpreisen, Einkommen, davon abhängiger Freizeitgestaltung und Familienplanung, gesundlicher Verfassung, Strassenzuständen, Staus, Wetter, ... etc. ab - wer soll das voraussehen können ? Nicht einmal Gott kann das ! Ich bin übrigens kein Händler - nur Verbraucher.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • "mobile.de" von Markus, 08.02.2010, 06:47 Uhr

    Wie Herr Karl Schmitt schon zutreffend festgestellt und darauf hingewiesen hat, stellt die Plattform "mobile.de" (nur als Beispiel genannt) gerade nicht die PKW-EnVKV dar! Vielleicht sollten Sie als IT-Recht-Kanzlei das überprüfen und ggf. juristischen Beistand anbieten. Wäre bestimmt für beide... » Weiterlesen

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