Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!
Wegen häufiger Abmahnungen zur Pkw-EnVKV sollten Händler bei Autowerbung genaue Vorgaben einhalten. Die IT-Recht Kanzlei beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.
Beitrag von Dieter
28.03.2010, 15:30 Uhr
Ich sehe mich als angemessen gut informiert und als angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsmarktteilnehmer. Wenn unser Gesetzgeber schon wieder neue Überlegegungen über die Bildung von Energieeffizienzklassen und Vorgaben zur Zuordnung neuer Personenkraftwagen zu diesen Klassen anstellt, dann hege ich doch Zweifel, ob die noch wissen, was sie tun. Jahresverbrauchsangaben von Händlern zu verlangen ist einfach lächerlich, weil nicht möglich. Diese hängen u.a. von Spritpreisen, Einkommen, davon abhängiger Freizeitgestaltung und Familienplanung, gesundlicher Verfassung, Strassenzuständen, Staus, Wetter, ... etc. ab - wer soll das voraussehen können ? Nicht einmal Gott kann das ! Ich bin übrigens kein Händler - nur Verbraucher.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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"mobile.de" von Markus, 08.02.2010, 06:47 Uhr
Wie Herr Karl Schmitt schon zutreffend festgestellt und darauf hingewiesen hat, stellt die Plattform "mobile.de" (nur als Beispiel genannt) gerade nicht die PKW-EnVKV dar! Vielleicht sollten Sie als IT-Recht-Kanzlei das überprüfen und ggf. juristischen Beistand anbieten. Wäre bestimmt für beide... » Weiterlesen
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