Ist ein pauschaler Ausschluss von Wiederverkäufern im Online-Handel möglich?
Viele Online-Händler möchten Ihre Waren nicht an Wiederverkäufer veräußern, die ihnen anschließend Konkurrenz machen könnten. Daher findet man in Online-Shops immer wieder Aussagen wie „Wir verkaufen nicht an Wiederverkäufer“ oder „Kein Verkauf an Wiederverkäufer“. Doch ist eine solche Regelung rechtlich überhaupt zulässig? Und wie lässt sich ein solcher Ausschluss ggf. wirksam umsetzen? Diesen Fragen gehen wir im nachfolgenden Beitrag auf den Grund.
AGB Klausel
Beitrag von Philipp
05.11.2020, 12:01 Uhr
Das heisst also: Selbst wenn in den AGBs steht:
Das Warenangebot im Online-Shop richtet sich ausschließlich an Verbraucher als Endabnehmer.
Darf ein Gewerbetreibender die Ware kaufen und weiterveräußern? Die Klausel dient damit also lediglich der "Abschreckung".
Viele Grüße
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