Spionagekameras: In welchen Fällen sind sie verboten?
Sie befinden sich in Rauchmeldern, Uhren und Lampen: Minikameras, die Bild- und Toninformationen speichern oder mittels WLAN-Transmitter direkt auf Laptop oder Smartphone übertragen können. Solche Spionagekameras, die in Alltagsgegenständen versteckt sind, können mittlerweile in zahlreichen Online-Shops für kleines Geld erworben werden. Eine als Wecker getarnte Überwachungskamera gibt es beispielsweise schon ab 60,00 €. Was viele nicht wissen: Spionagekameras sind in Deutschland verboten. Hier schaut die Bundesnetzagentur seit einiger Zeit genauer hin und geht verstärkt gegen Händler und Käufer vor. Die IT-Recht-Kanzlei informiert im heutigen Beitrag über die rechtlichen Hintergründe.
Minikameras?
Beitrag von Oli Schmidt
27.02.2020, 22:50 Uhr
Wie sieht es mit den Kameras aus, die man als Kameras identifizieren könnte wenn man sie sieht, also nicht in Alltagsgegenstände verbaut aber trotzdem gut versteckt sind. (Hat etwa die Größe des Nagelbetts vom Daumen)
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...wenn es nicht als Alltagsgegenstand getarnt ist von Alex, 30.12.2023, 13:11 Uhr
Hallo und vielen Dank für den Artikel, den ich mir bookmarke. Es ist ja nicht so schön, wenn man Straftaten Filmen muss, zu dem heimlich. Aber sollte ein Amt einen unschuldig verfolgen, für etwas das man nicht getan hat, wäre vllt. eine kameraaufnahme besser, als dass man für die angebliche tat... » Weiterlesen
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Nicht WLAN fähige Geräte von Samantha Seidel, 06.02.2022, 22:59 Uhr
Fallen unter dem Verbot von Sendeanlagen auch Geräte die als Alltagsgegenstände getarnt sind, jedoch nicht WLAN fähig sind? Also solche, welche die Bildaufnahmen auf einer SD Karte gespeichern?
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Schtzgesetze von Mehmet, 27.11.2017, 22:50 Uhr
Schutzgesetze für Diebe, Einbrecher, Mörder alle die was zu verbergen haben. Kamera Verbote sind in Deutschland überall und dient nur den Verbrechern.
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Wie ist das Werben definiert? von Boris, 24.11.2017, 09:55 Uhr
Hallo zusammen, gilt Absatz 3. Werbung mit Spionagekameras ("... öffentlich oder in Mitteilungen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind, ...") auch, wenn ein Webseitenbetreiber, der selbst aber gar nicht Verkäufer oder Inverkehrbringer ist? Sogenannte Test- und Preisvergleichsseiten... » Weiterlesen
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Dr. von Anton Stan, 19.09.2017, 00:55 Uhr
Das Gesetz ist viel schlimmer als die Gesetze in der DDR. Der Staat hat angst und versucht durch solche Gesetze , Angst zu verbreiten. Es kommt der Tag X wenn wir uns nicht mehr alles gafahlen lassen.
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