Leserkommentar zum Artikel

OLG Hamburg zum Umfang der Informationspflicht über wesentliche Warenmerkmale im Check-Out von Online-Shops

Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Deutschland gingen zahlreiche Änderungen der Rechte und Pflichten von Unternehmern und Verbrauchern im gegenseitigen Geschäftsverkehr einher. Allerdings blieben daneben spezifische unternehmerische Informationspflichten vom Wortlaut her erhalten und wechselten lediglich die gesetzliche Grundlage. Nach wie vor ist der Unternehmer im Online-Handel demnach gehalten, dem Verbraucher unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs spezifische Informationen, insbesondere über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, bereitzustellen.

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Kleinunternehmerregelung

Beitrag von Ines
12.02.2020, 10:23 Uhr

Hallo,

ich habe eine Frage hinsichtlich der wesentlichen Merkmale und der Kleinunternehmerregelung. Ist ein Kleinunternehmer verpflichtet, den Kleinunternehmerstatus nach §19 UStG in den wesentlichen Merkmalen zu erwähnen? Ich glaube, so etwas irgendwo mal gelesen zu haben, finde es aber nicht wieder. Als Vorsteuerabzugsberechtigter wäre diese Information möglicherweise kaufentscheidend. Vielen Dank vorab.

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