Leserkommentar zum Artikel

Tschechien: Infos zu Gewährleistung und Streitbeilegung zwingend

Ein deutscher Online-Händler wurde von der tschechischen Handelsinspektion zu einem Bußgeld verpflichtet. Grund: Seine AGB enthielten keine Hinweise zum tschechischen Gewährleistungsrecht.

» Artikel lesen


was bedeutet hier "explizit"

Beitrag von Joachim Könitzer
17.02.2019, 17:31 Uhr

Das ist doch die wichtige Frage. Wir liefern auch in viele Länder der EU und haben keine Informationen in den AGB für jedes Land. Wir haben unsere AGB gültig für einen Händler mit Sitz in D und das sollte doch wohl reichen?! Wir können doch nicht für jedes Land in das wir liefern oder verkaufen die jeweils landestypischen Bestimmungen in den AGB unterbringen; ist ja lächerlich! Erst zwingt man uns in jedes Land verkaufen zu müssen und jetzt sollen wir auch die AGB in allen Sprachen bereit halten :). Bitte klärt mich auf ob ich da was falsch verstanden habe........, was ich sehr hoffe!!!!!!!

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei