Werbung für Nahrungsergänzungsmittel: Urteil über Werbung mit Aussagen Dritter und eine „völlig bescheuerte“ Rechtslage
Wer für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) Werbung betreibt, ist an eine strikte Gesetzgebung zum Aussagegehalt dieser Werbung gebunden; insbesondere dürfen keine Äußerungen Dritter herangezogen werden, die eine Wirksamkeit dieser Mittel anpreisen. In einer Dauerwerbesendung eines TV-Shops versuchten nun ein Moderator und der Geschäftsführer eines NEM-Herstellers, diese Regelung elegant zu umsegeln – und erlitten dabei (juristischen) Schiffbruch.
Wirksame Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht beworben werden
Beitrag von Betroffener
03.01.2019, 19:51 Uhr
Wie kann man dem unsinnigen Verbot des Austausches von Erfahrungen mit wirksamen Nahrungsergänzungsmitteln ein Ende machen? Ich selbst habe durch diese eine erhebliche Linderung meiner Beschwerden festgestellt!
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