Leserkommentar zum Artikel

Handel mit Münzen, Briefmarken und postgeschichtlichen Belegen mit NS-Symbolen

Der Handel mit Briefmarken und postgeschichtlichen Belegen (z.B. Postkarten) aus der Zeit 1933 bis 1945 ist zwar grundsätzlich nicht verboten. Er ist aber immer dann gem. § 86a StGB strafbar, wenn auf Münzen, Briefmarken und postgeschichtlichen Belegen angebrachte NS-Symbole nicht abgedeckt oder elektronisch unkenntlich gemacht wurden.

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Nachfrager

Beitrag von herrdainersinne
27.11.2017, 01:50 Uhr

Wie wäre es denn, wenn jemand Briefmarken mit Hitlers Konterfei aber OHNE NS Symbole verwendet und diese, ggf. zusätzlich zu normalen Marken verwendet um damit briefe zu frankieren ? Die Frage ist NICHT ob die Marken gültig sind, sondern, ob auch hier eine Straftat vorliegen würde ?

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  • Trifft das auf Onlinekatalog zu von Andreas, 16.02.2023, 21:47 Uhr

    Hallo, Ich habe einen Onlinekatalog mit Briefmarken auch von 1933-1945. muss ich da auch abdecken? Danke

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