Leserkommentar zum Artikel

Verschärfte Energieverbrauch-Kennzeichnungspflichten für Online-Händler seit dem 01.08.2017

Seit dem 01.08.2017 gilt die neue EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369, welche für Online-Händler neue Vorgaben für die Gestaltung der Werbung mit energieverbrauchsrelevanten Produkten aufstellt. Betroffene Händler müssen ab sofort in jeder (visuellen) Werbung und in technischen Werbematerial sowohl die Energieeffizienzklasse, als auch das Spektrum der für die betreffende Ware verfügbaren Effizienzklassen angeben - unabhängig davon, ob die Werbung energiebezogene oder preisbezogene Informationen enthält. Die betroffenen Werbemedien sollten unverzüglich überarbeitet werden, um drohende Nachteile, wie z.B. Abmahnungen, zu vermeiden. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Beitrag.

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Reifen?

Beitrag von Peter Mueller
09.10.2017, 11:38 Uhr

Greift die Kennzeichnungspflicht nicht auch für Reifen? Die Verordnung nimmt diese schließlich nicht aus!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Frau von Tanja, 30.03.2020, 10:44 Uhr

    Ist eines der Kennzeichen auch außerhalb des Online-Shops relevant? z.B. auf Verkaufsdokumenten, Angeboten etc.?

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