Leserkommentar zum Artikel

Achtung, Stolperfalle! Was Sie als Händler beim Verkauf auf eBay beachten müssen

Die Beliebtheit der Plattform eBay ist ungebrochen, zudem übt sich die Plattform gerade an einem Imagewandel und eifert dem Konkurrenten Amazon in einigen Punkten nach. Die Plattform eBay bietet seinen Händlern viele Vorteile, allerdings auch rechtliche Fallstricke, die zu einer Abmahnung führen können. In unserem Beitrag möchten wir diese Fallstricke einmal näher beleuchten.

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Notwendigkeit eines eigenen Impressums im Rahmen eines „eBay-Shops“

Beitrag von Lars Reinhardt
01.10.2017, 15:13 Uhr

Unter dem Menüpunkt "Shop-Kopfzeile bearbeiten" lässt sich das Impressum auch in Textform einfügen und dort funktioniert auch der Link zur Online-Streitbeilegung.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Danke von Nicole T., 05.10.2017, 17:48 Uhr

    Lars das klappt aber nur mit dem alten Design. Danke für den Tip. Haben jetzt zum alten Design gewechselt. Da klappt alles mit dem Impressum etc.

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