Leserkommentar zum Artikel

Abmahnungen vermeiden: So platzieren Sie Informationen über Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel rechtssicher

Shop-Betreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs darüber zu informieren, ob im Online-Shop Lieferbeschränkungen existieren und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Doch wo genau müssen diese Informationen auf der Webseite zur Verfügung gestellt werden? Genügt es, wenn Online-Händler darüber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder in den Frequently Asked Questions (FAQ) informieren? Diese Fragen möchte die IT-Recht-Kanzlei im Folgenden beantworten.

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Icons für Zahlungs- und Versandarten vewernden

Beitrag von Sven
08.09.2017, 11:25 Uhr

Hallo,

ich betreibe eine Produktvergleichsseite. (keinen eigenen Online-Shop)

Auf dieser Website werden Produkte aus unterschiedliche Online-Shops beworben. Ich möchte nun den Nutzern meiner Website anzeigen welche Zahlungs- und Versandarten die jeweiligen Shops anbieten.

Darf ich die Icons der jeweiligen Zahlungs- und Versandarten verwenden? Wahrscheinlich unterliegt den Icons (Logos) ein Copyright. Ist es ausreichend, wenn in diesem Fall bei mouseover auf dem Icon, das Copyright Logo und der jeweilige Name des Unternehmen angezeigt wird?

Gruß Sven

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