Leserkommentar zum Artikel

Rechtliche Zulässigkeit von WhatsApp Sharing-Button, Direktmarketing und News-Abonnements per WhatsApp - Teil 1

WhatsApp gehört ohne Zweifel zu den beliebtesten Apps weltweit. Auch in Deutschland ist die App mit über 32 Millionen Nutzer ziemlich populär. Für viele Nutzer gilt WhatsApp als der Nachfolger der SMS. Private elektronische Unterhaltungen mit Freunden und Familien werden heutzutage meist über WhatsApp geführt. Daher wird es Zeit einmal die rechtliche Zulässigkeit des WhatsApp Sharing-Buttons, Direktmarketing und News-Abonnements per WhatsApp näher zu beleuchten. Dies ist der erste Teil unserer zweiteiligen Serie:

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Beitrag von Andy Mueller
28.08.2017, 16:24 Uhr

toller kommentar, danke!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Titel von Verwirrt mich ?, 09.02.2018, 08:36 Uhr

    "... Verarbeitung der Informationen weder der Nutzer, noch der Webseitenbetreiber, sondern allein der >> Webseitenbetreiber." >> ??

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