Artikel zum Thema „Katalog, Von, Informationspflichten“

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Widerrufsbelehrung bei Printwerbung: EuGH muss entscheiden

Printwerbung wie Prospekte und Flyer bieten häufig nur wenig Platz für eine ausführliche Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular. Müssen Händler trotzdem alle relevanten Informationen unmittelbar im Printmedium angeben? Oder genügt eine Kurzdarstellung der Widerrufsbelehrung plus Link auf die Widerrufsbelehrung im Online-Shop? Mit dieser Frage wird sich nun der EuGH beschäftigen müssen.

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Geschickt eingefädelt: Was Hobby-Näher bei Impressum, Widerrufsbelehrung, AGB & Co beachten müssen

Nähen erlebt zurzeit eine Renaissance: Immer mehr Kreative entdecken ihre Liebe zu Stoffen, Schnittmustern und Nähmaschinen. Viele von ihnen wollen weitere Handgemacht-Begeisterte an ihrer Leidenschaft teilhaben lassen und bieten ihre Ware im eigenen Online-Shop oder auf Marketplaces wie DaWanda, Etsy & Co an. Was bei den meisten dabei nicht (ganz oben) auf der Agenda steht: Hobby-Näher, die ihre kleinen Kostbarkeiten verkaufen möchten, müssen von der Impressumsangabe über die Widerrufsbelehrung bis hin zur transparenten Angabe von Preisen zahlreiche rechtliche Fallstricke beachten. Dabei können bereits kleine Fehler zu (teuren) wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Wie Sie die rechtlichen Stolpersteine vermeiden und Ihr Genähtes rechtssicher an den Kunden bringen, zeigen wir Ihnen im Folgenden Beitrag.

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Printwerbung: Was ist rechtlich zu beachten?

Von der rechtssicheren Widerrufsbelehrung über die abmahnsichere Impressumsangabe bis hin zur Angabe transparenter Preise: Printwerbung mit Flyern, Prospekten, Katalogen & Co. stellt Händler vor zahlreiche rechtliche Herausforderungen. Im Folgenden erfahren Sie, welche rechtlichen Stolpersteine bei Printwerbung drohen und wie Sie diese vermeiden können.

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Instagram durch die Rechtsbrille: Welche rechtlichen Fallstricke Händler beachten müssen

Instagram boomt. Immer mehr Unternehmen nutzen das Fotonetzwerk der Facebook-Tochter, um sich und ihre Produkte zu bewerben. Doch neben der Auswahl aussagekräftiger Bilder müssen Online-Händlern auch auf Instagram zahlreiche rechtliche Aspekte beachten. Wir erläutern im Folgenden, welche rechtlichen Stolpersteine beim Social-Media-Marketing auf Instagram drohen und wie Shop-Betreiber diese vermeiden können.

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Nützliche Muster: Informationspflichten nach ElektroG für Vertreiber und Hersteller/Importeure

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Sofern Sie Hersteller/Importeur von Elektrogeräten im Sinne des ElektroG sind oder als Vertreiber über Versand- und Lagerflächen für Elektrogeräte von mindestens 400 qm verfügen, haben Sie gegenüber privaten Haushalten umfangreiche Informationspflichten zu beachten - gerade auch beim Verkauf über das Internet. In unserem folgenden Beitrag zeigen wir unseren Mandanten, welche Informationspflichten wie genau umzusetzen sind und stellen entsprechende Muster zur Verfügung.

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FAQ zu Pflichtinformationen nach Entstehen einer Streitigkeit - § 37 VSBG

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Seit dem 01.02.2017 gilt in Deutschland eine neue Informationspflicht für Unternehmer, die mit Verbrauchern Verträge abschließen. Nach dem neuen § 37 VSBG hat der Unternehmer den Verbraucher u. a. auf eine für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn die Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag durch den Unternehmer und den Verbraucher nicht beigelegt werden konnte. In diesem Zusammenhang haben uns in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen von Mandanten erreicht. Wir haben dies zum Anlass genommen einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) rund um dieses Thema zu erstellen.

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Französische alternative Streitbeilegung – Geltung für den Online-Händler mit Sitz in Deutschland bei Vertrieb von Waren nach Frankreich

Die neuen europäischen Regeln zur alternativen Streitbeilegung bürden dem Online-Händler neue Pflichten auf. Die entsprechende Richtlinie ist mittlerweile durch die EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Die Regeln der französischen Streitbeilegung weichen allerdings in einem wichtigen Punkt von den entsprechenden deutschen Bestimmungen ab. Nach deutschem Recht ist die Teilnahme an Streitverfahren grundsätzlich freiwillig. Der Online-Händler muss den Verbraucher nur dann auf alternative Streitbeilegungsverfahren hinweisen, wenn er zur Teilnahme an solchen Verfahren verpflichtet ist oder hierzu bereit ist. Die französischen Bestimmungen verpflichten den Online-Händler in jedem Fall zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren.

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Verkauf von Waren über Facebook

Waren lassen sich nicht nur über einen eigenständigen Webshop samt eigenem Shopsystem oder über einen eBay-Shop oder Amazon Marketplace verkaufen, sondern auch über Facebook. Ob als alleiniger oder zusätzlicher Vertriebskanal kann Facebook gerade kleineren Händlern als Verkaufsplattform dienen. Ohne großen Aufwand können Waren mittels individueller Kommunikation mit den Kunden verkauft werden. Welche rechtlichen Besonderheiten es dabei zu beachten gilt, erläutert die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen Beitrag.

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Entsorgungsvorgaben für den in Deutschland ansässigen Online-Händler bei Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) in der EU

In Deutschland ansässige Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte (im Folgenden „EEG“) in EU-Mitgliedsstaaten vertreiben wollen, haben die Entsorgungsvorgaben der Richtlinie 2012/19/EU über EEG zu beachten. Diese Richtlinie ist in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in deutsches Recht umgesetzt worden. Wenn Sie genauer wissen, welche Entsorgungsvorgaben Sie als in Deutschland ansässiger Onlinehändler bei Vertrieb von EEG in der EU zu erfüllen haben, dann lesen Sie den aktuellen Beitrag im Antwort & Frage Format. Der Beitrag endet mit einer Empfehlung der IT-Recht Kanzlei, wie sich in Deutschland ansässige Online-Händler bei Vertrieb von EEG in der EU in der Praxis verhalten sollten.

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Gesetzgeberische Irrfahrt: die Verfehlung der für alle Händler ab dem 01.02.2017 geltenden Informationspflicht nach Streitentstehung mit Verbraucher

Zum 01.04.2016 ist in Deutschland das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) in Kraft getreten, das grundsätzliche Vorgaben über die Organisation privater und behördlicher Schlichtungsstellen und die Abläufe von außergerichtlichen Schlichtungsverfahren zwischen Verbrauchern und Unternehmern enthält. Für letztere etabliert der Rechtsakt allerdings auch ab dem 01.02.2017 neue Informationspflichten in Form einer allgemeinen Hinweispflicht einerseits und einem besonderen Mitteilungszwang nach Entstehen einer Streitigkeit andererseits. Vor allem bei der Fassung der nachvertraglichen Informationspflicht hat der deutsche Gesetzgeber jedoch einmal mehr die Grenzen des Zumutbaren überschritten und eine weitgehend sinnbefreite Regelung geschaffen, deren immenser Auslegungsspielraum Händler zukünftig erhebliche Rechtsrisiken aufbürden wird.

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Entsorgungspflichten deutscher Online-Händler bei Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) nach Frankreich

In Deutschland ansässige Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte (im Folgenden „EEG“) in Frankreich vertreiben wollen, haben die Entsorgungsvorgaben der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektroaltgeräte zu beachten. Auch in Deutschland ansässige Online-Händler, die EEG in Frankreich vertreiben, sind von dieser Richtlinie betroffen. Wenn Sie genauer wissen wollen, welche Entsorgungsvorgaben für den Online-Vertrieb von EEG nach Frankreich bestehen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag, der Ihnen im Antwort & Frage Format alles Wissenswerte zu diesem Thema vermittelt. Der Beitrag endet mit einer Empfehlung der IT-Recht Kanzlei, wie sich in Deutschland ansässige Online-Händler bei Vertrieb von EEG in Frankreich in der Praxis verhalten sollten.

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Abmahnfallen: Die Klassiker

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Abmahnungen sind DAS Top-Thema für Online-Händler. Daher versuchen wir das hohe Informationsinteresse hierzu zu befriedigen und stellen übersichtlich die häufigsten Abmahnfallen im Bereich des Wettbewerbsrechts dar. Zudem zeigen wir Wege auf, wie Fehler und damit kostspielige Abmahnungen in diesem Bereich vermieden werden können.

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E-Commerce Frankreich: Vorvertragliche Informationspflichten des Onlinehändlers bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern

Für den Bereich vorvertragliche Informationspflichten des Onlinehändlers gegenüber Verbrauchern in Frankreich bestehen erhebliche Unterschiede zum deutschen Recht. Dies hat Auswirkungen sowohl auf die Gestaltung der Webseite des Händlers wie für die von ihm verwendeten AGB. Gerade in diesem Bereich ist die französische Wettbewerbsbehörde gegen deutsche Onlinehändler tätig geworden. Wenn Sie dieses Thema interessiert, dann lesen Sie den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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OLG Köln: Telefonnummer als Pflichtangabe im Impressum?

Die Richter am Kölner Oberlandesgericht (OLG) haben entschieden: Das Impressum eines Online-Shops erfordert nicht zwingend die Angabe einer Telefonnummer. Im Einzelfall kann auch ein Rückruf-System à la Marketplace-Riese Amazon den fernabsatzrechtlichen Informationspflichten genügen. Was bedeutet das für Online-Händler?

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Online-Shop eröffnen: Was ist rechtlich zu beachten? - Teil 5: Widerrufsrecht

Im nun bereits fünften Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei zur Eröffnung eines Online-Shops erläutern wir, welche Risiken eine fehlende oder unzureichende Widerrufsbelehrung birgt und wie Sie diese mit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung vermeiden können.

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Online-Shop eröffnen: Was ist rechtlich zu beachten? - Teil 4: AGB und unzulässige Klauseln

Bei dem Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) stehen viele Shop-Betreiber vor gleich mehreren großen Fragezeichen: Brauche ich überhaupt AGB? Was sollte in diesen geregelt werden? Welche Klauseln sind unzulässig? Der vierte Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei versucht auf einige dieser Fragen Antworten zu geben und so aus den Fragezeichen Ausrufezeichen zu machen.

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Chronik Streitschlichtung: Alternative Streitbeilegung, Informationspflichten und Abmahnungen

Viele Anfragen, die die IT-Recht Kanzlei in den letzten Monaten erreicht haben, drehten sich rund um das Thema Streitschlichtung. In zahlreichen Beiträgen haben wir daher das Thema aufgegriffen, um die drängendsten Fragen von Shop-Betreibern zu beantworten. Für viel Verwirrung hat beispielsweise die neue Online-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) gesorgt, die schon vor Freischaltung der Plattform für Abmahnungen sorgte. Aber auch das Verhältnis zwischen Europäischem Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) und der OS-Plattform hat einige Händler beschäftigt. Wer sich angesichts der vielfältigen Beiträge zu diesem Thema einen Überblick verschaffen oder seinen bisherigen Wissenstand „updaten“ möchte, findet in dieser Gesamtschau eine Zusammenstellung der wesentlichen Informationen zum Thema Streitschlichtung.

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Umfangreichere Datenschutzerklärung und neuartige Dokumentationspflicht – Teil 5 der Serie zur DSGVO

Der fünfte Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zeigt die Erweiterungen auf, die das bisherige Grundpflichtprogramm eines jeden datenschutzrechtlich Verantwortlichen mit Inkrafttreten des Rechtsakts erfahren wird. Welche zusätzlichen Informationen werden zukünftig in der Datenschutzerklärung bereitzustellen sein? Werden Online-Händler zukünftig gehalten sein, sämtliche Verarbeitungsprozesse akribisch zu dokumentieren? Antworten auf diese Fragen finden sich im folgenden Beitrag.

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Online-Shop eröffnen: Was ist rechtlich zu beachten? - Teil 2: Impressum

Immer wieder erfolgten in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber gewerblichen Anbietern im Internet mit der Begründung, dass deren Internetpräsenzen gar keine oder nur unvollständige Impressen enthielten. Dabei ist es keine Kunst, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen und korrekt auf der Shop-Seite zu implementieren. Im zweiten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei erläutern wir, auf was künftige Shop-Betreiber bei der Gestaltung eines rechtssicheren Impressums achten müssen.

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Ab 2018: Änderungen für den Online-Handel durch neue EU-Datenschutzgrundverordnung

Nach jahrelangen Diskursen und Verhandlungen ist am 04. Mai 2016 die komplexe europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet worden, die Prognosen zufolge das in Deutschland geltende Datenschutzrecht weitgehend auf den Kopf stellen sollte. Tatsächlich bringt das seitenreiche Regelwerk vor allem im Bereich der Verantwortlichenpflichten und Betroffenenrechte wesentliche Neuerungen mit sich, greift auf der anderen Seite aber auch auf bekannte und altbewährte Datenschutzgrundsätze zurück. Die Änderungen und Vorgaben, denen sich insbesondere der Online-Handel künftig gegenübersehen wird und die zwingend eine Berücksichtigung werden erfahren müssen, sollen nachfolgend in einem ersten Überblick mit Bezügen auf das geltende Recht dargestellt werden.

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