Artikel zum Thema „Frage, Der, Kennzeichnungspflicht“

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Abmahnradar: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung/Marke: Lagerkorn

Diese Woche: Eine Widerrufsbelehrung im Fließtext ohne Punkt und Komma, die Nutzung der Weiterempfehlungsfunktion, fehlende und fehlerhafte Grundpreisangaben und die fehlende Angabe von Sulfiten.

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Absolutes Vertriebsverbot für ungenehmigte Fahrzeugteile nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung?

Bestimmte Fahrzeugkomponenten bedürfen in Deutschland nach §22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einer amtlichen Bauartgenehmigung, welche die Einheitlichkeit von Verarbeitungsstandards gewährleisten und so zur Sicherheit des Straßenverkehrs beitragen soll. Die Einhaltung der Bauartgenehmigung wird durch ein entsprechendes Prüfzeichen bescheinigt, an dessen Nichtvorhandensein die Ordnung ein grundsätzliches Verkaufsverbot knüpft. Weil Händler, die betroffene Fahrzeugteile ohne Prüfzeichen vertreiben, immer wieder mit Abmahnungen konfrontiert werden, widmet sich der folgende Beitrag der Reichweite der Verbotswirkung und geht insbesondere der Frage nach, ob die Untersagung des Vertriebs unter bestimmten Umständen aufgehoben werden kann.

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Verantwortlichen-Nennpflicht nach LMIV: Vertriebshindernis für Jahrgangsweine und historische Spirituosen?

Nach der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung sind Shopbetreiber unabhängig vom Hersteller zu diversen produktspezifischen Hinweisen verpflichtet. Kaum eine Informationsanforderung treibt Online-Händler in diesem Zusammenhang so um wie die definitionsfeindliche Pflicht zur Nennung eines verantwortlichen Lebensmittelunternehmers. Im Wein- und Spirituosensegment könnten gesetzliche Unklarheiten und die mangelnde Voraussicht des Verordnungsgebers bei der Ausarbeitung dieses Kriteriums nun gar zu einem faktischen Vertriebsstopp für historische und Jahrgangsspezialitäten führen. Der folgende Beitrag stellt die Problemlage dar und zeigt mögliche Lösungswege auf.

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Kennzeichnungspflicht für Textilerzeugnisse: „Lycra“, „Microfaser“ und Co. sind keine zulässigen Angaben der Faserzusammensetzung

Bereits seit 2011 regelt die EU-Textilkennzeichnungsverordnung die Kennzeichnungspflicht für Textilerzeugnisse für Hersteller und Händler gleichermaßen (dazu dieser ausführliche Beitrag der IT-Recht Kanzlei). Ein Verstoß gegen die Verordnung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden, stellt aber vor allem auch ein wettbewerbswidriges und damit abmahnfähiges Verhalten dar.

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Überblick: Informationspflichten für Übersichtsseiten mit Warenkorbfunktion

Warenkorbfunktionen direkt auf Produktübersichtsseiten sollen das Einkaufserlebnis verbessern und Conversion-Abbrüche wegen anderenfalls notwendiger Weiterleitungen auf Detailseiten verhindern. Rechtlich unterscheiden sich Übersichtsseiten mit Warenkorbfunktion jedoch von herkömmlichen Kategorieseiten und können so diverse Informationspflichten auslösen. Welche allgemeinen und für bestimmte Produktgruppen besonderen Pflichthinweise auf derlei Seiten verbindlich sind, hat die IT-Recht Kanzlei in diesem Überblick zusammengetragen.

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Abmahnfallen: Die Klassiker

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Abmahnungen sind DAS Top-Thema für Online-Händler. Daher versuchen wir das hohe Informationsinteresse hierzu zu befriedigen und stellen übersichtlich die häufigsten Abmahnfallen im Bereich des Wettbewerbsrechts dar. Zudem zeigen wir Wege auf, wie Fehler und damit kostspielige Abmahnungen in diesem Bereich vermieden werden können.

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Befreiung von der Nährwertdeklaration für Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe

Von der Nährwertdeklarationspflicht für Lebensmittel sind bestimmte Kleinstunternehmen ausgenommen. Doch welche Betriebe und Vertriebsformen werden privilegiert?

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Chronik Streitschlichtung: Alternative Streitbeilegung, Informationspflichten und Abmahnungen

Viele Anfragen, die die IT-Recht Kanzlei in den letzten Monaten erreicht haben, drehten sich rund um das Thema Streitschlichtung. In zahlreichen Beiträgen haben wir daher das Thema aufgegriffen, um die drängendsten Fragen von Shop-Betreibern zu beantworten. Für viel Verwirrung hat beispielsweise die neue Online-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) gesorgt, die schon vor Freischaltung der Plattform für Abmahnungen sorgte. Aber auch das Verhältnis zwischen Europäischem Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) und der OS-Plattform hat einige Händler beschäftigt. Wer sich angesichts der vielfältigen Beiträge zu diesem Thema einen Überblick verschaffen oder seinen bisherigen Wissenstand „updaten“ möchte, findet in dieser Gesamtschau eine Zusammenstellung der wesentlichen Informationen zum Thema Streitschlichtung.

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Gesetzliche Pflicht zur Angabe der Herstelleranschrift auf Produkten

Das Vertriebsrecht kennt viele Vorschriften, die Hersteller und Händler beachten müssen. Dazu gehört auch die gesetzliche Pflicht, auf Produkten oder Produktverpackungen eine ladungsfähige Anschrift des Herstellers anzubringen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, wer in welchen Fällen dafür sorgen muss, dass die Herstelleranschrift angegeben ist, wann sie auf unmittelbar auf dem Produkt angebracht sein muss und wann die Angabe auf der Produktverpackung genügt.

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Überraschungsboxen im Lebensmittelbereich: Verstoß gegen die LMIV?

Überraschungsboxen liegen im Trend. Auf das boomende Geschäftsmodell springen auch immer mehr Online-Händler im Lebensmittelsektor auf. Mittlerweile können sich Kunden in fast allen erdenklichen Bereichen vom morgendlichen Müsli bis hin zur abendlichen Flasche Wein überraschen lassen. Das für den Kunden Interessante und Spannende ist dabei, dass er nicht genau weiß, was er erhält. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) fordert von Shop-Betreibern jedoch, zahlreiche Information wie die Zutatenliste der Produkte bereits vor Abgabe des Kaufangebots bereitzustellen. Das Ende der modernen Wundertüte?

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Überblick zu europäischen Lebensmittelinformationspflichten: „Das Kind beim Namen nennen“ oder doch „bezeichnen“?

Verbraucherschutz wird in der EU „groß geschrieben“. Für Händler bedeutet dies, dass zahlreiche Informationspflichten zu erfüllen sind. Wir wollen uns in diesem Beitrag insbesondere dem Lebensmittelrecht, genauer gesagt der Frage nach der „Bezeichnung des Lebensmittels“ und anderen bisweilen unbeachteten Informationspflichten zuwenden. Der europäische Gesetzgeber hat auch hier – ähnlich wie beim manchmal korrespondierenden Spirituosenrecht - komplizierte Regelwerke erarbeitet, die Rechtsanwender oft vor Probleme stellen. Insbesondere die im Dezember 2014 in weiten Teilen in Kraft getretene europäische Lebensmittelinformationsverordnung EU Nr. 1169/2011 hat eine Vielzahl von Kennzeichnungspflichten mit sich gebracht und betrifft v.a. den Online-Handel. Fehler können leicht zu Abmahnungen führen, sodass hier veranschaulicht werden soll, was Händler besser vermeiden sollten.

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LG Würzburg: Pflichtangaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen gelten auch für Makler

Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1.5.2014 sind bei einer Immobilie in Anzeigen und Inseraten Pflichtangaben zur Energieeffizienz zwingend zu machen. Nach dem Wortlaut des § 16 a EnEV gelten die Pflichtangaben in erster Linie für Verkäufer. Doch muss auch ein Makler, der eine Immobilienanzeige für den Verkäufer schaltet, die Pflichtangaben machen? Über den Fall hat das LG Würzburg kürzlich entscheiden.

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Leitfaden: Umsetzung der seit dem 13.12.2016 verpflichtenden Nährwertkennzeichnung nach der LMIV

Die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gibt Lebensmittelunternehmern sowohl offline als auch online eine Vielzahl von Hinweis- und Kennzeichnungspflichten vor, die zur informierten Kaufentscheidung des Verbrauchers beitragen und letztlich den Weg hin zu einer gesundheitsbewussteren und bedürfnisgerechteren Ernährung der Bevölkerung ebnen sollen. Nachdem der größte Teil des Pflichtprogramms bereits im Dezember 2014 zur unmittelbaren Rechtsgeltung gelangte, endet zum 13.12.2016 nun auch die Übergangsfrist für die Nährwertdeklaration. Online-Händler werden somit ab diesem Zeitpunkt zwingend vereinheitlichte Nährwertkennzeichnungen für Lebensmittel vorhalten müssen. Weil die LMIV hier jedoch ein wahres Dickicht an Vorgaben enthält und gerade bei Laien das Bedürfnis nach mehr Rechtsklarheit weckt, hat die IT-Recht Kanzlei im nachstehenden Leitfaden zusammengetragen, wie und unter welchen Voraussetzungen die Nährwertdeklarationen im Online-Shop eingebunden werden müssen.

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Handlungsanleitung: E-Zigaretten und Liquids verkaufen!

E-Zigaretten und Liquids sind als Tabakerzeugnisse gesundheitsgefährdende Konsumgegenstände, für deren Verkauf on- und offline zum Zwecke der Prävention und des Jugendschutzes bestimmte Werbeverbote, Abgabebeschränkungen und Informationspflichten gelten. Wir geben einen Überblick, was beim Verkauf rechtlich zu beachten ist.

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Verkaufsratgeber: Rechtliche Fallen beim Verkauf bestimmter Produkte

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Im Rahmen unserer anwaltlichen Praxis werden wir immer wieder mit Abmahnungen von Online-Händlern konfrontiert, die sich auf Fehler im Zusammenhang mit bestimmten Produkttypen beziehen. Wir haben dies zum Anlass genommen, die nachfolgende Checkliste für bestimmte Produkttypen zu erstellen, die nach unseren Erkenntnissen einem besonders hohen Abmahnrisiko unterliegen. Dabei sind wir insbesondere auf die Punkte eingegangen, die in der Praxis bei bestimmten Produkten immer wieder falsch gemacht werden und damit zu Abmahnungen führen können.

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Anleitung: Impressum auf Google+-Firmenseiten richtig einbinden

Nicht nur das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook bietet seinen gewerblichen Nutzern die Möglichkeit, durch die Einrichtung professioneller Unternehmensseiten die Reichweite eigener Angebote zu erhöhen. Auch der bedeutendste Konkurrent Google+ stellt die Option von Firmenseiten bereit, welche das eigene Gewerbe medial anreichern können. Allerdings sind derartige Unternehmensprofile als geschäftsmäßig betriebene, eigenständige Telemedien gemäß §5 TMG stets impressumspflichtig. Lesen Sie im folgenden Beitrag, ob und inwiefern die erforderlichen Anbieterinformation auf Google+-Firmenseiten rechtskonform eingebunden werden können.

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Neue Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung ab dem 09.01.2016 – Abmahnung vermeiden!

Alles neu macht der Januar: Online-Händler müssen ab dem 09.01.2016 eine neue Informationspflicht erfüllen, welche Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 zwingend vorsieht. Online-Händler haben die neue Informationspflicht auf ihren Webseiten und Marktplatzpräsenzen zu erfüllen und sollten im Interesse einer maximalen Rechtssicherheit zudem ihre Rechtstexte auf den aktuellsten Stand bringen. Übrigens: Entgegen anderslautender Berichte im Internet kann der Onlinehändler seine „Verlinkungspflicht“ bereits jetzt erfüllen.

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Richtig kennzeichnen: „Ohne Gentechnik“

Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten, die ohne Anwendung von gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, gibt es rechtliche Vorgaben, die einzuhalten sind. Bei einem Verstoß gegen diese droht eine Abmahnung. So geschehen etwa neulich bei einem Händler, der für von ihm vertriebenen Produkte die Formulierung „garantiert ohne gentechnische Veränderungen oder gentechnische Herkunft“ nutzte.

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Novelliertes ElektroG bringt umfassende neue Händlerpflichten – Auch bloße Vertreiber müssen handeln

Mit der Novelle des ElektroG setzt sich ein seit längerem zu beobachtender Trend fort: Pflichten, die originär in den Sphäre der Hersteller fallen werden zunehmend (auch) auf Vertreiberebene verlagert. Vertreiben Sie Elektro- und/ oder Elektronikgeräte? Dann sollten Sie sich mit den neuen Pflichten vertraut machen, denn das novellierte ElektroG ist am 24.10.2015 in Kraft getreten.

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Anwendbares Recht beim grenzüberschreitenden Betreiben einer Online-Plattform in der Europäischen Union

Online-Plattformen werden zunehmend grenzübergreifend betrieben. Dabei gibt es eine Unzahl von Geschäftsmodellen von reinen Suchmaschinen und Vergleichsportalen bis hin zu Verkaufsportalen, für das eigene Produkte angeboten werden oder Händler ihre Produkte anbieten. Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten rückt zunehmend auch die Frage der Anwendbarkeit des Rechts des betroffenen Ziellandes in den Fokus. Hier soll der folgende Beitrag eine erste Orientierung geben.

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