Artikel zum Thema „Einfaches, Nutzungsrecht“

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Musterformular: Nutzungsvereinbarung für Bild und Text

Wir stellen ein Vertragsmuster bereit, das von Rechteinhabern und Nutzern gleichermaßen für die Regelung von Bild-, Text- oder sonstigem Material zu Werbezwecken im Internet verwendet werden kann.

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FAQ: Urheberrechtliche Abmahnung - und was dann?

Eine urheberrechtliche Abmahnung im Briefkasten macht erst einmal Angst. Muss man jetzt die Unterlassungserklärung unterschreiben? Was ist sonst noch zu beachten? Der folgende Beitrag beantwortet diese Fragen.

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Muster-Einwilligungserklärung: für Fotos von personalisierten Auftragsarbeiten

Möchten Händler Bildaufnahmen von Ergebnissen ihrer Auftragsarbeiten, die personenbezogene Kundeninformationen enthalten, werbewirksam auf ihren Internetpräsenzen darstellen, benötigen sie in rechtlicher Hinsicht die datenschutzrechtliche Einwilligung des Betroffenen. Wir stellen eine umfassende Muster-Erklärung mit Datenschutzhinweisen bereit.

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Werbung mit DEKRA-Zertifizierung: nur Original ist legal

Wer mit Prüfsiegeln wirbt, darf dies nur, wenn sie tatsächlich für das beworbene Produkt oder Unternehmen ausgestellt wurden. Aktuell geht die DEKRA verstärkt gegen irreführende Siegelwerbung mit ihrem Namen vor.

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Muster: Einwilligung zur Veröffentlichung von Kundenfotos im Internet

Möchten Händler Bildaufnahmen von zufriedenen Kunden mit erworbenen Produkten werbewirksam auf ihrer Internetpräsenz darstellen, benötigen sie in rechtlicher Hinsicht die urheberrechtliche Lizenz sowie die datenschutzrechtliche Einwilligung des Abgebildeten. Wir stellen eine umfassende Muster-Erklärung bereit, welche die beiden rechtlichen Elemente vereint.

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Kundenfotos im Internet: Rechtssicher veröffentlichen!

Werbung mit Kundenzufriedenheit schafft Vertrauen - insbesondere durch Kundenportraits mit gekauften Produkten. Für deren Veröffentlichung stellen wir eine Muster-Einwilligungserklärung bereit.

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Bilderklau: MFM-Tabelle nur bei Profis und 6.000 EUR Gegenstandswert pro Bild

Urheberrechtliche Abmahnungen wegen der unberechtigten Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke sind immer noch weit verbreitet. So einfach, kostenfrei und so schnell ist ein Bild kopiert und eingefügt. Das ist aber natürlich eine Milchmädchenrechnung.

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Achtung, Stolperfalle! Was Sie als Händler beim Verkauf auf eBay beachten müssen

Die Beliebtheit der Plattform eBay ist ungebrochen, zudem übt sich die Plattform gerade an einem Imagewandel und eifert dem Konkurrenten Amazon in einigen Punkten nach. Die Plattform eBay bietet seinen Händlern viele Vorteile, allerdings auch rechtliche Fallstricke, die zu einer Abmahnung führen können. In unserem Beitrag möchten wir diese Fallstricke einmal näher beleuchten.

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Musterformular: Nutzungsvereinbarung für Bild und Text

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Bild oder Text sollte klar vertraglich geregelt sein, um Missverständnisse zwischen Rechteinhaber dieser Werke und Nutzer zu vermeiden. Gerne stellt die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten ein deutsch- wie auch englischsprachiges Vertragsmuster "Nutzungsvereinbarung Bild/Text" zur Verfügung, dass von Rechteinhabern und Nutzern gleichermaßen für die Regelungen zur Internetnutzung verwendet werden kann.

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Stockbilder und Social Media: Dream-Team oder No-Go?

Facebook, Instagram & Co: Immer mehr Online-Händler setzen zur Kundenbindung und Kundengewinnung auf Präsenz in Social-Media-Kanälen. Gute Bilder machen Posts dabei besonders attraktiv. Für den professionellen visuellen Glanz nutzen viele Shop-Betreiber Fotos aus Stockbildarchiven wie Pixelio und Fotolia. Die Verwendung solcher Stockbilder auf Social-Media-Kanälen kann für Online-Händler jedoch zum rechtlichen Spießrutenlauf werden. Welche Stolpersteine Shop-Betreibern dabei drohen und wie Sie diese umgehen können, erfahren Sie im Folgenden.

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OLG Köln: Einräumung von Nutzungsrechten bei Produktfotos auf Amazon sind wirksam

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Amazon.de übertragen Amazon-Händler, durch das Hochladen eines Produktfotos auf die Verkaufsplattform, ihre Nutzungsrechte an Amazon. Folglich stehen Amazon die Bilder seiner Händler zur freien Verfügung. Ob diese Rechteübertragungsklausel des Online-Versandhändlers tatsächlich wirksam ist, hatte das OLG Köln mit Urteil vom 19.12.2014 entschieden (Az. 6 U 51/14). Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung:

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LG Köln: Keine Urheberrechtsverletzung beim Anhängen an Produktbilder auf Amazon

Nach Ansicht des LG Köln erklärt sich ein Onlinehändler, der Produktfotografien auf der Internethandelsplattform Amazon einstellt, stillschweigend damit einverstanden, dass diese Bilder auch von anderen Onlinehändlern auf Amazon zur Illustrierung für deren gleichartige Produkte genutzt werden dürfen (LG Köln, Urteil vom 13.02.2014, Az.: 14 O 184/13). Zwar sei die Klausel zur Einräumung von Nutzungsrechten in den AGB von Amazon unwirksam, jedoch habe dies keinen Einfluss auf die tatsächliche Einwilligung des Rechteinhabers in die Mitverwendung der Produktbilder durch andere Mitbewerber. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.

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Die Rechte des Lizenznehmers in der Insolvenz des Lizenzgebers

Die IT-Recht Kanzlei hat sich bereits mehrfach mit dem Schicksal von Nutzungsrechten in der Insolvenz beschäftigt. Zwei Urteile des BGH vom 19. Juli 2012 (I ZR 70/10 – M2Trade; I ZR 24/11 – Take Five) beschäftigen sich erneut mit diesem Thema und treffen nun eindeutige Aussagen zum Fortbestand von Unterlizenzen im Falle des Erlöschens der Hauptlizenz. Auf welchem Stand stehen Rechtsprechung und Gesetzgebung bezüglich der Rechte des Lizenznehmers in der Insolvenz des Lizenzgebers?

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Fremde Inhalte auf der Facebook-Unternehmensseite – Nutzung und Haftung

Eine Unternehmensseite bei Facebook kommt in den meisten Fällen nicht ohne die Nutzung fremder Inhalte aus. Bilder aus dem Netz werden zur Veranschaulichung von Beiträgen und zur graphischen Untermalung eingesetzt, Hyperlinks weisen den Weg zu interessanten externen Seiten und Nutzer haben die Möglichkeit, Posts auf der Pinnwand der Seite zu hinterlassen. Dieser Beitrag soll die wichtigsten Problemkreise in aller Kürze aufzeigen und auf die facebookspezifischen Besonderheiten hinweisen, die im Zusammenhang mit der Nutzung fremder Inhalte auf der Facebook-Unternehmensseite bestehen.

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Der Zankapfel: Nutzungsrechte an Individualsoftware - Tipps zur Vereinbarung von Nutzungsrechten mit einem Freelancer

Software ist grundsätzlich gemäß der §§ 69 a ff Urhebergesetz (UrhG) urheberrechtlich geschützt. Obwohl diese Tatsache eigentlich allgemein bekannt ist, wird die IT-Recht-Kanzlei immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass ein Softwareentwickler mit der Aufgabe betreut wurde, eine Software zu erstellen, ohne dass Regelungen über Art und Umfang der Nutzungsrechte an dieser Software getroffen werden, die dem Auftraggeber eingeräumt werden sollen.

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Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 10: Die Zweckübertragungsregel)

Die zahlreichen Änderungen des Urhebergesetzes, die nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Novellierung des Urheberrechts (zweiter Korb) erlassen worden sind, veranlassten die IT-Recht-Kanzlei zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Serie. Von den Gesetzesänderungen sind insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken betroffen. Der Aufklärungsbedarf ist weiterhin groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der neuen Serie das Urheberrecht samt der Änderungen, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen. *Der folgende Beitrag (Teil 10) beschäftigt sich mit der Zweckübertragungsregel.*

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Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 7: Nutzungsrechte an Software)

Die zahlreichen Änderungen des Urhebergesetzes, die nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Novellierung des Urheberrechts (zweiter Korb) erlassen worden sind, veranlassten die IT-Recht-Kanzlei zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Serie. Von den Gesetzesänderungen sind insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken betroffen. Der Aufklärungsbedarf ist weiterhin groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der neuen Serie das Urheberrecht samt der Änderungen, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen. *Der folgende Beitrag (Teil 7) beschäftigt sich mit der Einräumung von Nutzungsrechten an Software.*

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Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 1: Einleitung)

Die zahlreichen Änderungen des Urhebergesetzes, die nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Novellierung des Urheberrechts (zweiter Korb) erlassen worden sind, veranlassten die IT-Recht-Kanzlei zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Serie. Von den Gesetzesänderungen sind insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken betroffen. Der Aufklärungsbedarf ist weiterhin groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der neuen Serie das Urheberrecht samt der Änderungen, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen.

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LG München: Wegweisendes Urteil zum Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung

Sie integrieren Fotografien in Ihren Internetauftritt? Haben Sie die Nutzungsrechte erworben? Sollte das nämlich nicht der Fall sein, könnte Sie das teuer zu stehen kommen, denn Fotos genießen urheberrechtlichen Schutz. Auch wenn die Internetseite von einem Dritten übernommen wurde und bereits Bilder enthielt müssen die Nutzungsrechte überprüft werden.

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Schenken 2.0 – Sie denken, Sie verkaufen bei Amazon.de? Warum das nur teilweise stimmt.

Das Internet wächst unaufhaltsam. Gleichsam sind damit immer wieder neue Rechtsfragen verbunden. Bei Geschäften im Netz sollte stets aufmerksam auf das sog. Kleingedruckte, die AGB, geachtet werden. Die IT-Recht Kanzlei betrachtet heute einmal eine besondere Klauseln in den AGB von Amazon.de, einer Verkaufsplattform im Internet, auf der Händler Waren verkaufen können.

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