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Artikel zum Thema „Ausschreibung, Aufheben“

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Schwere Verfahrensfehler: Fehlende Eignungskriterien in der Bekanntmachung und fehlende Unterkriterien

[Die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt|index.php?id=%2Fview&cid=3850&print=1] stellte mit Beschluss vom 10.03.2009 fest, dass die Vergabestelle ein Vergabeverfahren aufheben kann, wenn auf Grund von schwerwiegenden Verfahrensfehlern davon auszugehen ist, dass ein Nachprüfungsverfahren zur Aufhebung führen würde. Die Vergabestelle hatte die Ausschreibung zwar aus anderen Gründen aufgehoben, die vergaberechtliche Überprüfung führte aber zu dem Ergebnis, dass schwere Verfahrensfehler vorlagen.

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