Artikel zum Thema „Abmahnung“

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Leitfaden und Kommentar zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (ohne Widerrufsbelehrung)

Am 27.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz wird am 13.06.2014 in Kraft treten und damit ab diesem Zeitpunkt ohne Übergangsfrist einige signifikante Änderungen für den Online-Handel mit sich bringen. Dieser Leitfaden beschäftigt sich mit den wichtigsten hieraus resultierenden Änderungen für den Online-Handel mit Ausnahme der Änderungen zum gesetzlichen Widerrufsrecht.

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BGH: „Tell-a-friend“-Werbung ist unzulässig

Jüngst hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.09.2013 entschieden, dass sogenannte „Tell-a-friend“-Mails abmahnbare und damit unlautere Werbung darstellen. Diese Entscheidung setzt dem andauernden Meinungsstreit, inwiefern das Werben mit Inhalten durch die persönliche Empfehlung von Nutzern gegenüber bekannten Personen per Mail erlaubt ist, nun ein Ende.

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OLG München: die Werbung mit „24 Monate Gewährleistung“ ist wettbewerbswidrig

Im Online-Handel wird es aufgrund der stetig steigenden Zahl konkurrierender Anbieter immer wichtiger, die eigenen Produkte nicht nur hinsichtlich ihrer qualitativen Eigenschaften zu bewerben, sondern auch spezielle Vorzüge im Bereich der Kundenbetreuung und im Service anzupreisen. Dabei wird oft auf sogenannte „Selbstverständlichkeiten“ zurückgegriffen, die scheinbare zusätzliche Dienste oder Gefälligkeiten des Anbieters verdeutlichen sollen, sich in Wirklichkeit aber aus allgemein verbindlichen gesetzlichen Regelungen ergeben und somit ohnehin von jedem Online-Händler zwingend zu beachten sind. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist das Werben mit solchen Selbstverständlichkeiten aber nicht selten unzulässig.

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Aktuelle Abmahngefahr: Angabe der Rechtsform darf bei Werbemaßnahmen nicht fehlen

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.04.2013; Az. I ZR 180/12) hat entschieden, dass ein Unternehmen bei Werbemaßnahmen seine Rechtsform angeben muss. Andernfalls droht ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 2 UWG.

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OLG Frankfurt am Main: Der Umfang des Unterlassungsanspruchs bei rechtswidriger Zusendung von Werbe-E-Mails (Spam)

Das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 30.09.2013, Az.: 1 U 314/12) hatte sich erst jüngst mit der Frage beschäftigt gehabt, wie weit der Unterlassungsanspruch eines Betroffenen reicht, welcher per E-Mail unerwünschte E-Mail-Werbung (in Gestalt einer Zahlungsaufforderung) übersandt erhalten hatte. Das Oberlandesgericht weicht von der bisherigen unterinstanzlichen Rechtsprechung (LG Frankfurt am Main, LG Berlin, LG Hagen) ab und stellte klar, dass der Unterlassungsanspruch des Betroffenen auf die konkrete(n) E-Mail-Adresse(n) zu beschränken sei.

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LG Berlin: die Ausweisung einer Bestell-Schaltfläche mit „Jetzt anmelden!“ durch Online-Händler ist unzulässig.

Mit seiner Entscheidung vom 17.07.2013 (Az. 97 O 5/13) hat das LG Berlin die Anforderungen an eine korrekte Beschriftung der Schaltflächen, über die sich Verbraucher vertraglich zur Zahlung eines Entgelts für eine bestimmte Dienstleistung oder Ware verpflichten, im Online-Handel konkretisiert. Demnach ist die Beschriftung des „Bestell-Buttons“ mit der Angabe „Jetzt anmelden!“ unzulässig. Auch müssen verbraucherrelevante Bestellinformationen unmittelbar oberhalb des Buttons aufgeführt werden.

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Österreichisches Preisauszeichnungsrecht

Wichtige Grundlagen sind zwar durch EU-Richtlinien geregelt, im Einzelnen sind aber im österreichischen Recht eine Fülle von Sonderregelungen bei verschiedenen Warengruppen zu beachten. Ein Verstoß gegen das Preisauszeichnungsrecht kann auch Gegenstand einer Abmahnung durch einen Konkurrenten sein. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag.

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Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nach österreichischem Recht

Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nach österreichischem Recht unterschiedlich zum deutschen Recht geregelt. Dies gilt insbesondere für die Widerrufsfrist aber auch für die Frage der Übernahme der Kosten für die Rückversendung der Ware. Hierzu können Sie näheres im folgenden Beitrag erfahren.

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OLG Hamm: Belehrung nach alter „Batterieverordnung“ nicht zwingend wettbewerbswidrig

Das OLG Hamm (Urt. v. 23.5.2013, 4 U 196/12) erkennt in § 18 BattG eine Markeverhaltensregelung zugunsten der Verbraucher. Auch verstoße derjenige gegen § 18 BattG, der in Zusammenhang mit dem Hinweis auf die Batterieentsorgung auf die alte Batterieverordnung statt auf das aktuell geltende BattG verweise. Ja, bereits die Bezeichnung "Batterieverordnung" sei irreführend, da diese Verordnung Ende 2009 vollständig durch das Batteriegesetz ersetzt worden ist. Warum sich der Abmahner dennoch nicht durchsetzen konnte, lesen Sie in dem nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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OLG Hamburg: bewertet Aktualitäts- und Vollständigkeitsklausel als wettbewerbswidrig

Wer seine kommerzielle Website mit einem Disclaimer versieht, die ihn von der Aktualität und Vollständigkeit des Auftritts entpflichten soll, handelt wettbewerbswidrig: Ein aktueller Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts sieht in einer solchen Klausel eine unlautere Geschäftshandlung, da der Verbraucher nicht erkennen könne, ob sich der Disclaimer auch auf Kerninhalte wie bspw. Preisangaben bezieht (vgl. Hanseatisches OLG, Beschl. v. 10.12.2012, Az. 5 W 118/12).

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EU-Verordnung 665/2013: Neue Vorgaben beim (Online-) Handel mit Staubsaugern ab dem 01.09.2014

(Online-) Händler, die Staubsauger verkaufen, haben ab dem 01 September 2014 die ordnungsgemäße Kennzeichnung ihrer Ware sicherzustellen. Die Art der Kennzeichnung wird davon abhängen, ob die Staubsauger via Fernabsatz oder etwa über den stationären Handel ("Verkaufsstelle") vertrieben werden - so die Regeln der neuen EU-Verordnung Nr. 665/2013. Welche Pflichten in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Staubsaugern kommen nächstes Jahr auf Händler zu? Wie haben Händler ihre Ware im Internet zu kennzeichnen und welche Staubsauger werden überhaupt kennzeichnungspflicht sein? Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer

Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer bringt dieses Gesetz, das am 13.06.2014 in Kraft treten wird, massive Änderungen mit sich. Dies nicht zuletzt deswegen, weil vorrangiges Ziel der damit in nationales Recht umgesetzten Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU die Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften in allen europäischen Mitgliedsstaaten ist. Künftig werden deutsche Verbraucher davon profitieren, dass sie auch beim Kauf in einem Onlineshop im europäischen Ausland dasselbe Schutzniveau wie bei einem Kauf im deutschen Onlineshop genießen.

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Immobilienmakler aufgepasst: Abmahnrisiko bei veräußerten, aber nicht von Werbeplattformen gelöschten Objekten und bei unzutreffenden Ortsangaben

Immobilienplattformen wie immobilienscout24, Immowelt oder Immonet stellen beliebte Werbekanäle für Immobilienmakler dar. Uns ist bekannt geworden, dass es sich eine Hamburger Makler-GmbH zur Aufgabe gemacht zu haben scheint, in großem Umfang konkurrierende Makler wegen deren Angeboten auf diesen Plattformen wettbewerbsrechtlich abmahnen zu lassen.

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Den Warnhinweisen beim Verkauf von Spielzeug ist das Wort "Achtung" zwingend voranzustellen

Sowohl das OLG Hamm, als auch das LG München I haben entschieden, dass es einen abmahnbaren Verstoß darstelle, wenn im Rahmen des Verkaufs von Spielwaren die etwaig notwendig mitzuteilenden Warnhinweise nicht mit dem einleitenden Wort "Achtung" beginnen. Ein anderes Hinweiswort, wie beispielsweise "Sicherheitshinweis", genüge den gesetzlichen Vorgaben nicht! Lesen Sie mehr zu den Entscheidungen in unserem Beitrag.

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Die Verwendung fremder EAN/ Anhängen auf Amazon: Diesmal das LG Berlin zu dieser Problematik

Das rechtliche Thema der Mitverwendung fremder EAN/ GTIN auf der Plattform Amazon beschäftigt viele Händler und auch die Gerichte wurden mittlerweile angerufen, um die rechtliche Zulässigkeit des Anhängens an Amazon-Angebote klären zu lassen. Während das LG Bremen und das LG Bochum bereits gerichtliche Entscheidungen getroffen hatten, hatte auch das LG Berlin (Beschluss vom 25.011.2011, Az.: 15 O 436/11) über die Frage der Mitverwendung der EAN/ GTIN in einem besonders gelagerten Fall zu entscheiden gehabt. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil.

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Kennzeichnungspflichten: zur Identifizierung des Bereitstellers und des Produkts bei Verbraucherprodukten nach § 6 Produktsicherheitsgesetz

Seit dem 01.12.2011 gilt das neue Produktssicherheitsgesetz (ProdSG), welches das bis dahin geltende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) abgelöst hat. Das ProdSG hat zum Ziel, durch die Schaffung einheitlicher Sicherheitsstandards für Verbraucherprodukte und technische Arbeitsmittel eine Gefährdung von Leib und Leben der Anwender so weit wie möglich zu reduzieren. Nach dem ProdSG dürfen Produkte damit nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie gewisse Sicherheitsstandards erfüllen und nicht die Gesundheit der Verwender gefährden. Das neue ProdSG bringt auch hinsichtlich der Kennzeichnung von Verbraucherprodukten umfangreiche Änderungen mit sich.

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Die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie – mehr Pflichten nun auch für Ladenbesitzer

Die Europäische Union hat im Jahr 2011 mit dem Erlass der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie eine Reihe neuer verbraucherschützender Regelungen geschaffen. Ende 2013 läuft für die EU-Mitgliedstaaten die Frist zur Umsetzung der Richtlinie ab. Der deutsche Gesetzgeber hat im Juni 2013 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der zusätzliche Pflichten für Unternehmer bei Verbrauchergeschäften enthält. Neu ist dabei insbesondere, dass zukünftig auch Inhaber von Ladengeschäften ("stationärer Handel") in stärkerem Maße betroffen sind. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.

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Onlinehandel in Frankreich: Abmahnungen nach französischem Recht beim Inverkehrbringen nicht erlaubter Kältemittel

Ein deutscher Onlinehändler, der Kühlmittel in Frankreich über die Internetplattform ebay.fr vertreibt, wird vom französischen Interessenverband der Betriebe für Kältemittel- und Klimaanlagenausrüstung für die Gastronomie (SNEFCCA) abgemahnt, die Bewerbung und den Verkauf für solche Kältemittel in seinem Onlineshop einzustellen, da er nach französischem Recht nicht erlaubte Kühlmittel in Frankreich in den Verkehr bringt. Andernfalls werden ihm Schadensersatz und Strafverfahren angedroht. Dieser Fall ist aus vielerlei Hinsicht sehr interessant. Die wichtigsten Fragen, die sich für einen deutschen Onlinehändler stellen, sollen daher hier abgehandelt werden.

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LG Bochum: Große Abmahngefahr auf Amazon! Lieferfristangaben von mehr als 3 Wochen sind wettbewerbswidrig

Das LG Bochum hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 03.07.2013, Az.: I-13 O 55/13) entschieden, dass es einen Wettbewerbsverstoß darstelle, wenn für alltägliche Gegenstände im E-Commerce Lieferfristen von mehr als 3 Wochen vorbehalten werden. Dieses Urteil führt zu erheblichen Problemen in der Rechtspraxis, insbesondere auf der Plattform Amazon ist die Lieferzeitangabe „Gewöhnlich versandfertig in 3 bis 5 Wochen“ als optionaler Standardtext in einer Vielzahl von Angeboten enthalten. Die betroffenen Online-Händler laufen nunmehr Gefahr wegen dieser Angabe kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Bochum.

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Die Rechtswidrigkeit und Unwirksamkeit vieler Vorschriften der Preisangabenverordnung seit dem 12. Juni 2013

Seit dem 12. Juni 2013 sitzt bei der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV) kein Stein mehr auf dem anderen. An diesem Tag ist eine Übergangsfrist aus Artikel 3 Absatz 5 der UGP-Richtlinie abgelaufen. Viele Regelungen der Preisangabenverordnung gelten seitdem nicht mehr, weil sie gegen Unionsrecht verstoßen. Weil der Gesetzgeber die Preisangabenverordnung bislang nicht an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst hat, bestehen nun erhebliche Probleme in der Rechtsanwendungspraxis. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die gegenwärtige Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der Preisangabenverordnung und beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.

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