Die Initiative "Fairness im Handel" der IT-Recht Kanzlei feiert im August 2018 den 2. Geburtstag. Und ist richtig groß geworden: 10.000 Mitglieder haben sich der Initiative in 2 Jahren angeschlossen – Tendenz steigend. Wir sind stolz und sehr zufrieden über dieses Entwicklung.
Inhaltsverzeichnis
Wie alles begann
Seit über 10 Jahren kümmert sich die IT-Recht Kanzlei um die rechtlichen Belange von Online-Händlern und anderen Unternehmern im Bereich E-Commerce. Die IT-Recht Kanzlei hat früh die rechtlichen Besonderheiten und den hohen Beratungsbedarf dieses Marktes erkannt und dadurch über die Jahre einen hohen Spezialisierungsgrad erreicht. Zahlreiche Händler nutzen mittlerweile die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei. Damit ist die Kanzlei einer der Marktführer auf dem Gebiet der dauerhaften rechtlichen Betreuung von Online-Händlern. Das Wachstum der Anzahl der betreuten Internetpräsenzen war in den letzten Jahren enorm – die Anzahl der Händler, die die IT-Recht Kanzlei damit erreichen kann, war nie höher als heute.
Mitverantwortlich für das starke Wachstum war und ist die stark frequentierte Kanzlei-Homepage: Weit über 200.000 Interessenten nutzen jeden Monat die Kanzlei-Website unter www.it-recht-kanzlei.de, um dort Infos rund um das Thema E-Commerce zu finden.
Und dann kam: Die Initiative „Fairness im Handel“
Was das Wachstum der IT-Recht Kanzlei mit der Initiative „Fairness im Handel“ zu tun hat?
Ganz einfach: Durch die enge Bindung an ihre Mandanten ist die Kanzlei immer nah dran an den Bedürfnissen der Händler. Durch den Support tausender Händler bekommt man schnell mit, was rechtlich relevant ist und wie Probleme praxisorientiert zu lösen sind. Schnell stellt sich dann raus, dass Abmahnungen DAS Schreckgespenst der Händler sind. Der Abmahn-Markt ist seit Jahren sehr umtriebig und es hat nicht den Anschein, dass sich dieser Trend in absehbarer Zeit ändert.
Auch wenn es immer mal wieder Vorstöße in Sachen Gesetzgebung gibt, dem Abmahnwahn beizukommen, so ist am Ende bisher noch nichts Zielführendes geschehen.
Egal ob geringfügiger Verstoß oder Kardinalfehler – eine Abmahnung ist ein scharfes Schwert: Händler müssen zur Beratung einen Anwalt aufsuchen und diesen bezahlen. Und Sie müssen die Abmahnkosten tragen – sofern die Abmahnung berechtigt war. Da kann, je nach Umfang der Abmahnung, schon ein beträchtlicher Betrag zusammenkommen, der auch mal existenzgefährdend sein kann. Und vor allem lenkt es dem Händler von dem ab, was er eigentlich tun sollte: Verkaufen.
Für uns als Kanzlei war die Gründung der Initiative Fairness im Handel daher nur ein logischer Schritt– denn hierbei geht es genau darum:
- Verzicht auf sofortige Abmahnung und vorrangiger Ausspruch kostenfreier Warnung
- Abmahnung nach Ablauf von Anstandsfrist bleibt aber möglich
Es ist also das vereinbart, was Händler uns gegenüber so oft formuliert haben: „ Hätte sich der denn nicht erstmal an uns wenden können, bevor er abmahnt?“.
Warum lohnt eine Teilnahme für den Händler?
Weil:
- Kostenfreie Teilnahme und Erledigung von Beanstandung: Die Teilnahme an dieser Gemeinschaft ist mit keinerlei Kosten verbunden und kann jederzeit beendet werden.
- Reduzierung des Abmahnrisikos: Als Mitglied einer starken Gemeinschaft kann das Abmahnrisiko signifikant reduziert werden.
- Dokumentiertes Fairplay: Das Logo der Initiative in Ihrem Impressum schafft Vertrauen und zeigt wie wichtig dem Händler Fairplay ist - das wirkt sich auch indirekt auf die Kundenbeziehungen aus. Win-win sozusagen.
Ausführliche Infos zu der Initiative "Fairness im Handel" finden Sie hier oder als Mandant der IT-Recht Kanzlei im Mandantenportal.
Tipp für unsere Mandanten: Wir haben im Mandantenportal ein Muster für ein „Warnschussschreiben“ hinterlegt, das von Teilnehmern unserer Initiative „Fairness im Handel“ genutzt werden kann, um andere Teilnehmer der Initiative über bei diesen festgestellte Verstöße zu informieren.
Fazit:
10.000 Händler können nicht irren: Die Initiative Fairness im Handel hat mit großem Erfolg das 2. Jahr hinter sich gebracht. Und das Wachstum hält an. Dies ist für eine derartige Initiative natürlich enorm wichtig, denn durch die weitere Verbreitung wird der Sinn und Zweck erleichtert: Ein Schneeballeffekt, der zur Reduzierung von Abmahnungen führen soll. Wir freuen uns auf weitere erfolgreiche Jahre und wünschen der Initiative weiterhin ein so vulminantes Wachstum.
Übrigens:
Die Teilnahme an der Initiative "Fairness im Handel" ist für unsere Mandanten mit keinerlei Kosten verbunden.
Sie sind noch kein Mandant der IT-Recht Kanzlei? Gerne können Sie sich hier über unseren AGB-Service informieren.
© tomertu - Fotolia.com
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