Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Artikel zum Thema „Vergabeverfahren, Oberhalb, Der, Schwellenwerte“

Ihre Suchanfrage ergab 14 Treffer
Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung (Teil 4, Die Bewerbungsbedingungen: Hinweise und Muster zur Angebotserstellung für den Bieter in den Bewerbungsbedingungen)
22.07.2011, 16:16 Uhr | Serie zum Vergaberecht

Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung (Teil 4, Die Bewerbungsbedingungen: Hinweise und Muster zur Angebotserstellung für den Bieter in den Bewerbungsbedingungen)

Im vierten Teil der Serie „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ erfolgen Informationen über den Teil der Bewerbungsbedingungen, die dem Bieter Hinweise und Muster zur Angebotserstellung vermitteln. Die Bewerbungsbedingungen sollten von Vergabestellen, die ständig Leistungen vergeben, standardisiert werden. Sie sind reine Verfahrensregeln und sollten auf keinen Fall Vertragsbestandteil werden. Das heißt der Zuschlag sollte sich nicht auch auf diese Bedingungen beziehen.

Vergaberecht: Auf ein Neues - Wieder eine Änderung der Vergabeverordnung, diesmal Energieeffizienz
12.07.2011, 12:01 Uhr | Neue Gesetze und Verordnungen

Vergaberecht: Auf ein Neues - Wieder eine Änderung der Vergabeverordnung, diesmal Energieeffizienz

Die Bundesregierung macht ernst mit der Umsetzung des am 28. September 2010 verabschiedeten Energiekonzeptes zur Verbesserung der Energieeffizienz. Nicht einmal vier Wochen nachdem die letzte Änderung der Vergabeverordnung in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung am 06. Juni 2011 eine weitere Änderung auf den Weg gebracht (*). Die Ausschüsse haben am 23. Juni 2011 hierzu Stellung genommen.

Bekanntmachung: Der  VOL/A 2009
08.01.2010, 16:31 Uhr | Neue Gesetze und Verordnungen

Bekanntmachung: Der VOL/A 2009

Während der Rest der Bundesrepublik feierte und Schneemänner baute, waren Beamte im Bundeswirtschaftsministerium weiter fleißig. Noch am 29. Dezember 2009 erfolgte die Bekanntmachung der neuen VOL/A 2009 im Bundesanzeiger unter Nr.196a.  Da aber bedauerlicherweise, die Vergabeverordnung (VgV), die die Anwendung der VOL/A oberhalb der Schwellenwerte bestimmt, noch nicht fertiggestellt worden ist, erfolgt die  Anwendung der neuen VOL/A  erst mit Inkrafttreten der neuen  (VgV). Dies gilt oberhalb der Schwellenwerte.

IT-Recht Kanzlei meldet: Dritte Aktualisierung des "Handbuchs für die IT-Beschaffung" im Handel"
21.12.2009, 11:28 Uhr | Handbuch für die IT-Beschaffung

IT-Recht Kanzlei meldet: Dritte Aktualisierung des "Handbuchs für die IT-Beschaffung" im Handel"

Frau RAin Keller-Stoltenhoff hat mir ihren Mitautoren, Rudolf Ley und Werner Leitzen, die dritte Aktualisierung  des  Handbuches der IT-Beschaffung veröffentlicht. Im Zentrum der vorliegenden Aktualisierung steht das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts, das am 24. April 2009 in Kraft getreten ist.

Vergaberecht: Änderung des GWB in Kraft getreten
11.05.2009, 19:07 Uhr | Neue Gesetze und Verordnungen

Vergaberecht: Änderung des GWB in Kraft getreten

Nach erheblichen Verzögerungen und erbitterten Verhandlungen ist  das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts am   23.04.2009 verkündet worden und damit am 24.04.2009 in Kraft getreten. Dabei wurde eine Vielzahl von Änderungen im GWB vorgenommen.

BGH: Mauscheleien mit Behörden sind wettbewerbswidrig
30.03.2009, 12:20 Uhr | Nachprüfungsverfahren

BGH: Mauscheleien mit Behörden sind wettbewerbswidrig

Das Vergaberecht regelt den Einkauf der öffentlichen Hand. Es ist von den öffentlichen Auftraggebern, nicht aber grundsätzlich den von Auftragnehmern zu beachten. Diese sind nicht Normadressaten des Vergaberechts. Der BGH hat aber in einer erst jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 03.07.2008 (I ZR 145/05) entschieden, dass ein Auftragnehmer wettbewerbswidrig handelt, wenn er mit dem Bewusstsein der Rechtswidrigkeit daran mitwirkt, dass er einen Auftrag unter Nichtbeachtung der vergaberechtlichen Vorschriften erhält.

Die Lianakis-Entscheidung des EuGH: Vergaberechtsschlupflöcher werden weniger
31.10.2008, 16:18 Uhr | Bewertungsmatrix

Die Lianakis-Entscheidung des EuGH: Vergaberechtsschlupflöcher werden weniger

Seit der Lianakis-Entscheidung des EuGH  (Beschluss C-532/06 vom 24.01.2008) sind bisher bei europaweiten Ausschreibungsverfahren bestehende Vergaberechtsschlupflöcher gestopft worden.

Endlich: Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vorgelegt
15.04.2008, 10:56 Uhr | Neue Gesetze und Verordnungen

Endlich: Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vorgelegt

Seit Juni 2006 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie(BMWi) einen Gesetzesentwurf zur Verschlankung des Vergaberechts inAussicht gestellt und ihn nun endlich am 3. März 2008 als Entwurfeines [Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vorgelegt|http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/oeffentliche-auftraege.html] .

Vergaberecht: Rügefrist beginnt nicht mit Verdacht sondern erst mit positiver Kenntnis eines Vergabeverstoßes
16.08.2007 | Nachprüfungsverfahren

Vergaberecht: Rügefrist beginnt nicht mit Verdacht sondern erst mit positiver Kenntnis eines Vergabeverstoßes

Erkennt ein Bieter im Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften muss er unverzüglich rügen, will er seine Antragsbefugnis nicht verlieren. Oft herrscht aber Unsicherheit, ob diese unverzügliche Rügefrist bereits bei einem Verdacht oder erst nach positiver Kenntnis eines Verstoßes beginnt. Auch sind Behörden oft unsicher, ob sie berechtigt sind neue Firmen (Newcomer) als geeignete Bieter zu qualifizieren, obwohl diese noch keine Anlaben über die Vergangenheit machen können.

Vergaberecht - Nun steht es fest: Kein Verwaltungsrechtsweg für Bieter unterhalb der Schwellenwerte
23.06.2007 | Nachprüfungsverfahren

Vergaberecht - Nun steht es fest: Kein Verwaltungsrechtsweg für Bieter unterhalb der Schwellenwerte

Die öffentliche Hand beschafft Waren, Bau- und Dienstleistungen nach umfangreichen vergaberechtlichen Vorgaben. Bei Aufträgen, die bestimmte Schwellenwerte erreichen oder überschreiten ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine Nachprüfung der Vergabepraxis durch Vergabekammern und auf sofortige Beschwerde hin durch das für die Vergabekammer zuständige Oberlandesgericht vorgesehen. Die Schwellenwerte betragen z.B. für Liefer- und Dienstleistungsverträge in der Regel 211.000 € und für Bauaufträge 5.278.000.

Rechtsschutz oder kein Rechtschutz unterhalb der Schwellenwerte?
21.05.2007 | 100 EUR Abmahnung

Rechtsschutz oder kein Rechtschutz unterhalb der Schwellenwerte?

Eine Zeit schien im Vergaberecht alles klar. Einhellig gingen alle Vergaberechtler davon aus, dass das Vergaberecht insgesamt dem Privatrecht unterliegt. Eine Ausnahme hiervon macht lediglich der 4. Teil des Kartellrecht, das GWB (§§ 97 ff. GWB). Nach diesen Vorschriften wird nach dem Willen des Gesetzgebers ein eigenständiger ausschließlicher Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten für die Überprüfung vergaberechtlicher Entscheidungen festgelegt. Hierbei handelt es sich um Aufträge von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB, deren Auftragswert gemäß § 100 I GWB die so genannten Schwellenwerte überschreiten und die nicht die Ausnahmetatbestände des § 100 II GWB erfüllen. Für die anderen Aufträge stand lediglich der Rechtsweg zu den Zivilgerichten offen. Und damit herrschte für diese Aufträge faktisch ein rechtsfreier Raum.

Vergaberecht: Attraktivität der Nachprüfungsverfahren sinkt
25.04.2007 | Nachprüfungsverfahren

Vergaberecht: Attraktivität der Nachprüfungsverfahren sinkt

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die Statistik der Vergabenachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Oberlandesgerichten für das Jahr 2006 auf seine [Homepage|http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/G/gesamtuebersicht-aller-oberlandesgerichte-99-02,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf] gestellt. Danach bestätigt sich der Trend, dass seit 2004 die Zahl der Nachprüfungsverfahren sinkt.

BGH beschneidet Chancen für Bieter im Nachprüfungsverfahren
07.02.2007 | News

BGH beschneidet Chancen für Bieter im Nachprüfungsverfahren

Der Wettbewerb um öffentlicheAufträge wird insbesondere in Deutschland vermehrtüber die Gerichte geführt. Bei europaweitenAusschreibungen (also Ausschreibungen oberhalb  der für  Lieferaufträge geltendenSchwellenwerten, bei Bundesbehörden 137.000 Euro undansonsten  211.000 Euro), gehen mehr und mehr Bieter dazuüber gerichtlich überprüfen zu lassen, obdie Behörde bei der Zuschlagsentscheidung dievergaberechtlichen Vorschriften eingehalten hat.

BGH beschneidet Chancen für Bieter im Nachprüfungsverfahren
07.02.2007 | Nachprüfungsverfahren

BGH beschneidet Chancen für Bieter im Nachprüfungsverfahren

Der Wettbewerb um öffentliche Aufträge wird insbesondere in Deutschland vermehrt über die Gerichte geführt. Bei europaweiten Ausschreibungen (also Ausschreibungen oberhalb der für Lieferaufträge geltenden Schwellenwerten, bei Bundesbehörden 137.000 Euro und ansonsten 211.000 Euro), gehen mehr und mehr Bieter dazu über gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die Behörde bei der Zuschlagsentscheidung die vergaberechtlichen Vorschriften eingehalten hat.

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei