Vergaberecht: Die Bewertung des Preises mit 90% ist vergaberechtswidrig
Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 9. Januar 2013 ( Az. VII-Verg 33/12) entschieden, dass die Bewertung des Preises mit 90% vergaberechtswidrig ist.
Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 9. Januar 2013 ( Az. VII-Verg 33/12) entschieden, dass die Bewertung des Preises mit 90% vergaberechtswidrig ist.
Vergabestellen haben es schwer. Sie haben bereits mit den Verdingungsunterlagen eine Wertungsmatrix mit Gewichtung bekanntzugeben, die alle Kriterien für die Bewertung der Angebote beinhaltet. Die nachträgliche Erstellung einer solchen Wertungsmatrix verstößt gegen das [Transparenzgebot|vergaberecht-anspruch-auf-bekanntmachung-aller-kriterien.html] . Erfüllt die Vergabestelle aber diese Bedingungen, dann ist sie in der tatsächlichen Bewertung relativ frei. So entschied wieder einmal die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt (Beschluss VK 2-179/09 vom 27.12.2009).
Seit der Lianakis-Entscheidung des EuGH (Beschluss C-532/06 vom 24.01.2008) sind bisher bei europaweiten Ausschreibungsverfahren bestehende Vergaberechtsschlupflöcher gestopft worden.
In Ausschreibungsverfahren besteht immer wieder Unsicherheit bei der Frage, in wie weit der öffentliche Auftraggeber eine bestimmte Qualität der Leistung fordern kann. Darf er ein Luxusprodukt einkaufen, wenn er auch mit einem weniger hochwertigen Produkt auskommen könnte?
Nach §§ 97 Abs. 3 GWB, 5 Nr. 1 VOL/A hat die losweise Vergabe aus Gründen des Mittelstandsschutzes Vorrang vor der Gesamtvergabe. Diese Forderung wird aber oft dadurch konterkariert, dass der Zuschlag nicht nur auf das in einem Los wirtschaftlichste Angebot erteilt wird, sondern Rabatte für Loskombinationen gewährt werden.
Viele Behörden gebenihre Kriterien erst kurz vor Ablauf oder erst nach Erhalt der Angebote bekannt. Auch wird die Bewertungsmatrix nicht zur Verfügung gestellt. Dies rügte ein Bieter mit Hinweis auf § 9a VOL/A und Art 53 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18 EG und leitete ein Nachprüfungsverfahren ein.
Nach der EG-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern kann es unzulässig sein, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags von der Verpflichtung abhängig zu machen, das am Ausführungsort tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen.
Die Vergabekammer Sachsen hat sich in ihrem Beschluss vom 19.12.2007 (Az. 1/SVK/077-07) mit den für die Beschaffung von IT-Leistungen sehr typischen Teststellungen und den damit einher gehenden vergaberechtlichen Unsicherheiten der Parteien auseinander gesetzt.
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