Bekanntmachung: Der VOL/A 2009
Während der Rest der Bundesrepublik feierte und Schneemänner baute, waren Beamte im Bundeswirtschaftsministerium weiter fleißig. Noch am 29. Dezember 2009 erfolgte die Bekanntmachung der neuen VOL/A 2009 im Bundesanzeiger unter Nr.196a. Da aber bedauerlicherweise, die Vergabeverordnung (VgV), die die Anwendung der VOL/A oberhalb der Schwellenwerte bestimmt, noch nicht fertiggestellt worden ist, erfolgt die Anwendung der neuen VOL/A erst mit Inkrafttreten der neuen (VgV). Dies gilt oberhalb der Schwellenwerte.
Die VOL/A 2009 weist im Wesentlichen folgende Änderungen auf:
- Neuer Titel: Die VOL/A hat nun folgenden neuen Titel: „Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen“
- Das „Schubladensystem“ wurde aufgegeben: Das heißt die VOL/A zerfällt nicht mehr in Basisparagrafen, die im 2. Abschnitt zusätzlich zu den EU-Vorschriften „a-Paragrafen“ widerholt werden, sondern weist einen Abschnitt 1 für die nationale Vergabe und einen in sich geschlossenen Abschnitt 2 für die EU-Vergabe auf.
- Wegfall der Abschnitt 3 und 4. Diese Abschnitte wurden zugunsten einer eigenen neuen Sektorenverordnung aus der VOL/A entfernt.
- Integration der Neuregelungen im GWB zur Losvergabe in die VOL/A
- Verzicht auf regulierte Vergabeverfahren bis zu einem Bagatellbetrag von 500 € (sog. Direktkauf)
- Integration des Wettbewerblichen Dialogs (bisher § 6a VgV) in die VOL/A
- Rahmenvereinbarungen werden in einem separatem Paragraph (bisher § 3a Nr. 4 VOL/A) geregelt
- Übernahme des dynamischen elektronischen Verfahrens
- Eignung des Bieters wird grundsätzlich durch Eigenerklärungen der Unternehmen unterstellt (nur wenn im Einzelfall Anhaltspunkte gegen die Eignung sprechen, soll die Vergabestelle separate Eignungsnachweise verlangen)
- Aufnahme einer Ausnahme zur grundsätzlichen Produktneutralität (falls die Vergabestelle anderenfalls Produkte mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies mit unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten verbunden wäre)
- Trennung zwischen Regelungen über Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen
- Reduzierung der Bestimmungen zu den Vertragsbedingungen
- Trennung der Bestimmungen über Fristen, Form und Inhalt der Angebote
- Zentrale Veröffentlichungspflicht über www.bund.de
- Zusammenfassung der Bestimmungen über die Prüfung und Wertung der Angebote
- Verdeutlichung der Möglichkeit des elektronischen Zuschlags
- Gleichbehandlung nicht berücksichtigter Angebote oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte (Information nach Zuschlag)
- Pflicht zur zeitnahen Dokumentation des Vergabeverfahrens
Die VOL/A kann hier heruntergeladen werden:
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