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Bekanntmachung: Der VOL/A 2009

08.01.2010, 16:31 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bekanntmachung: Der  VOL/A 2009

Während der Rest der Bundesrepublik feierte und Schneemänner baute, waren Beamte im Bundeswirtschaftsministerium weiter fleißig. Noch am 29. Dezember 2009 erfolgte die Bekanntmachung der neuen VOL/A 2009 im Bundesanzeiger unter Nr.196a.  Da aber bedauerlicherweise, die Vergabeverordnung (VgV), die die Anwendung der VOL/A oberhalb der Schwellenwerte bestimmt, noch nicht fertiggestellt worden ist, erfolgt die  Anwendung der neuen VOL/A  erst mit Inkrafttreten der neuen  (VgV). Dies gilt oberhalb der Schwellenwerte.

Die VOL/A 2009 weist im Wesentlichen folgende Änderungen auf:

  • Neuer Titel: Die VOL/A  hat nun folgenden neuen Titel: „Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen“
  • Das „Schubladensystem“ wurde aufgegeben: Das heißt die VOL/A zerfällt nicht mehr in Basisparagrafen, die im 2. Abschnitt zusätzlich zu den EU-Vorschriften „a-Paragrafen“ widerholt werden, sondern weist einen Abschnitt 1 für die nationale Vergabe und einen in sich  geschlossenen Abschnitt 2 für die EU-Vergabe auf.
  • Wegfall der Abschnitt 3 und 4. Diese Abschnitte wurden  zugunsten einer eigenen neuen Sektorenverordnung aus der VOL/A entfernt.
  • Integration der Neuregelungen im GWB zur Losvergabe in die VOL/A
  • Verzicht auf regulierte Vergabeverfahren bis zu einem Bagatellbetrag von 500 € (sog. Direktkauf)
  • Integration des Wettbewerblichen Dialogs (bisher § 6a VgV) in die VOL/A
  • Rahmenvereinbarungen werden in einem  separatem Paragraph (bisher § 3a Nr. 4 VOL/A) geregelt
  • Übernahme des dynamischen elektronischen Verfahrens
  • Eignung des Bieters wird grundsätzlich durch Eigenerklärungen der Unternehmen unterstellt (nur wenn im Einzelfall Anhaltspunkte gegen die Eignung sprechen, soll die Vergabestelle separate Eignungsnachweise verlangen)
  • Aufnahme einer Ausnahme zur grundsätzlichen Produktneutralität (falls die Vergabestelle anderenfalls Produkte mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies mit unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten verbunden wäre)
  • Trennung zwischen Regelungen über Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen
  • Reduzierung der Bestimmungen zu den Vertragsbedingungen
  • Trennung der Bestimmungen über Fristen, Form und Inhalt der Angebote
  • Zentrale Veröffentlichungspflicht über www.bund.de
  • Zusammenfassung der Bestimmungen über die Prüfung und Wertung der Angebote
  • Verdeutlichung der Möglichkeit des elektronischen Zuschlags
  • Gleichbehandlung nicht berücksichtigter Angebote oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte (Information nach Zuschlag)
  • Pflicht zur zeitnahen Dokumentation des Vergabeverfahrens

Die VOL/A kann hier heruntergeladen werden:

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