Vorsicht: Keine Anonymität bei Verbreitung rechtswidriger Inhalte auf Instagram & Co
Zwar sieht das Gesetz grundsätzlich auch die Möglichkeit der pseudonymen oder auch anonymen Nutzung des Internets vor. Doch faktisch ist eine anonyme Nutzung kaum möglich. Wie das OLG Schleswig-Holstein bestätigte, können die Betreiber von sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook & Co in bestimmten Fällen zur Auskunft über Bestandsdaten der Betreiber einzelner Social Media Accounts verpflichtet werden, etwa wenn darüber strafbare Inhalte gepostet werden. Doch was bedeutet dies genau für Betreiber solcher Accounts?