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Telemediengesetz: Nutzerdaten zum Ausspähen freigegeben

17.01.2007, 00:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Telemediengesetz: Nutzerdaten zum Ausspähen freigegeben

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat heute in Berlin mit der Mehrheit der Regierungsparteien und den Stimmen der FDP neue Regelungen für Tele- und Mediendienste beschlossen. Gegen das Votum der Linksfraktion und der BündnisGrünen stimmte man dem Gesetzentwurf zu. Das Gesetz soll am morgigen Donnerstag vom Bundestag in dritter Lesung verabschiedet werden.

Die Linksfraktion bedauerte, dass Hinweise, die in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zu Datenschutz- und Verbraucherfragen gegeben worden seien, in den Änderungsanträgen der Koalition keinen Niederschlag gefunden hätten.

Die BündnisGrünen hatten einen eigenen Änderungsantrag eingereicht, der vor allem auf einen besseren Schutz vor Spam abzielte. So sollte nach Meinung der Grünen die Bundesnetzagentur für die Verfolgung von Spam-Mails zuständig sein. Wegen nur halbherziger Regelungen im Gesetz sei hier eine große Chance versäumt worden, hieß es aus der Fraktion. Die Grünen verlangten ferner, die Versender von Werbe-Mails zu verpflichten, diese besonders zu kennzeichnen. Dem hielt die SPD entgegen, dass 85 Prozent aller Spam-Mails aus dem Ausland verschickt würden.

Ulla Lötzer, Obfrau der Linken im Ausschuss: "Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses muss auch im Internet gelten. Hätte es diese Möglichkeit der Kommunikation 1949 schon gegeben, wäre es mit Sicherheit in Artikel 10 des Grundgesetzes aufgenommen worden. Anstatt das Grundgesetz jetzt sinngemäß anzuwenden und die Nutzer des Internet zu schützen, gibt die Regierungskoalition mit dem Telemediengesetz deren Daten zum Ausspähen frei."

Die Begehrlichkeiten seien groß, vor allem von Seiten des Staates. Deshalb soll künftig keine richterliche Anordnung mehr erforderlich sein, wenn der Staat auf die Bestandsdaten im Internet zugreifen will. Und neben der Polizei sollen sich auch noch alle Geheimdienste bedienen dürfen. Doch nicht nur der Staat, auch Private sollen umfangreiche Zugriffsrechte erhalten. Wer künftig sein "Recht auf geistiges Eigentum" bedroht sieht, soll die Daten Dritter verlangen können, auch ohne richterliche Anordnung. Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein, Johann Bizer, hat in der Ausschussanhörung kritisiert: "Da kommt also jeder mit irgendeinem geistigen Eigentumsrecht in einem Atemzug mit dem Verfassungsrecht und kriegt auf der gleichen Ebene ohne Verfahren eine Regelung".

Die Linke fordert, diesen umfangreichen Freibrief für Staat und Private nicht zu verabschieden. Zudem schlägt die Partei die Einführung eines Koppelungsverbots vor. Die Nutzung von Internetdiensten sollte nicht an die Zustimmung zur weit reichenden Datenerhebung und -verwendung gekoppelt werden. Nutzungsprofile sollten nur erstellt werden dürfen, wenn der Nutzer explizit eingewilligt hat.

Die Möglichkeit der anonymen Nutzung von Telemediendiensten sollte ausgebaut werden. "Denn nur wenn von vornherein möglichst wenige Daten gespeichert werden, kann ein effektiver Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch gewährleistet werden", so Lötzer weiter.

Quelle: www.de.internet.com

 

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