Kanzleimitteilungen
IT-Recht Kanzlei erweitert AGB für eBay und eigene Online-Shops und stellt neue Kombi-Widerrufsbelehrung zur Verfügung
Die IT-Recht Kanzlei hat ihre AGB für eBay und eigene Online-Shops überarbeitet und jeweils den Anwendungsbereich der AGB erweitert. So können die AGB der IT-Recht Kanzlei nunmehr u. a. auch für den Fall eingesetzt werden, dass neben physischen Waren auch Lizenzschlüssel (Lizenzkeys) über eBay bzw. über einen eigenen Online-Shop vertrieben werden. Zudem bietet die IT-Recht Kanzlei nunmehr auch eine kombinierte Widerrufsbelehrung für den Fall an, dass sowohl physische Waren als auch digitale Inhalte online vertrieben werden.
Die IT-Recht Kanzlei hat ihre AGB für eBay und eigene Online-Shops überarbeitet und jeweils den Anwendungsbereich der AGB erweitert. So können die AGB der IT-Recht Kanzlei nunmehr u. a. auch für den Fall eingesetzt werden, dass neben physischen Waren auch Lizenzschlüssel (Lizenzkeys) über eBay bzw. über einen eigenen Online-Shop vertrieben werden. Zudem bietet die IT-Recht Kanzlei nunmehr auch eine kombinierte Widerrufsbelehrung für den Fall an, dass sowohl physische Waren als auch digitale Inhalte online vertrieben werden.
Es geht voran: Initiative Fairness im Handel wächst und gedeiht
Die im August 2016 von der IT-Recht Kanzlei ins Leben gerufene Initiative „Fairness im Handel“ mit dem Ziel eines fairen und möglichst abmahnfreien Miteinander im eCommerce hat von Anfang an eine breite Zustimmung erfahren - und dieser Trend hält an.
Die im August 2016 von der IT-Recht Kanzlei ins Leben gerufene Initiative „Fairness im Handel“ mit dem Ziel eines fairen und möglichst abmahnfreien Miteinander im eCommerce hat von Anfang an eine breite Zustimmung erfahren - und dieser Trend hält an.
Bewertung mit Stern: AGB-Pflegeservice jetzt auch inkl. Kundenbewertungssystem
Wir haben nochmal eins draufgelegt: Mandanten der IT-Recht Kanzlei können jetzt von einer exklusiven Erweiterung im Leistungsumfang des AGB-Pflegeservices profitieren: Den kostenfreien Premiumleistungen des Kundenbewertungsportals ShopVote.
Wir haben nochmal eins draufgelegt: Mandanten der IT-Recht Kanzlei können jetzt von einer exklusiven Erweiterung im Leistungsumfang des AGB-Pflegeservices profitieren: Den kostenfreien Premiumleistungen des Kundenbewertungsportals ShopVote.
branchbob kooperiert mit IT-Recht Kanzlei in München
Der Schritt in den E-Commerce – für viele Händler und Produzenten im B2B- und B2CBereich ein Mammut-Projekt mit jeder Menge Fragezeichen. Oft fehlt das dafür benötigte technische, prozessuale und insbesondere auch das rechtliche Know-How. branchbob macht online Verkaufen für Unternehmen und Privatpersonen einfach und sicher. Das Münchner Start-Up bietet eine umfangreiche, professionelle E-Commerce-Lösung im Baukasten-System. Nutzer können in wenigen, angeleiteten Schritten ihren eigenen Online-Shop erstellen und profitieren darüber hinaus von weiteren Tools wie z. B. der Anbindung an die IT-Recht Kanzlei in München.
Der Schritt in den E-Commerce – für viele Händler und Produzenten im B2B- und B2CBereich ein Mammut-Projekt mit jeder Menge Fragezeichen. Oft fehlt das dafür benötigte technische, prozessuale und insbesondere auch das rechtliche Know-How. branchbob macht online Verkaufen für Unternehmen und Privatpersonen einfach und sicher. Das Münchner Start-Up bietet eine umfangreiche, professionelle E-Commerce-Lösung im Baukasten-System. Nutzer können in wenigen, angeleiteten Schritten ihren eigenen Online-Shop erstellen und profitieren darüber hinaus von weiteren Tools wie z. B. der Anbindung an die IT-Recht Kanzlei in München.
Keep it simple – unsere Rechtstexte in Sachen Streitbeilegungsverfahren
Gut Ding will Weile haben: Die IT-Recht Kanzlei hat nun nach intensiver Vorbereitung einen Weg gefunden, ihren Mandanten eine unkomplizierte Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben zu ermöglichen. Der Anspruch ist, die neue Rechtslage allen Mandanten einfach verständlich zu machen, es übersichtlich zu halten und auf gar keinen Fall weiter zu verkomplizieren. Sprich: Mit den Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei kann es auch nach dem 01.02.2017 einfach und munter weitergehen - und das EU-weit.
Gut Ding will Weile haben: Die IT-Recht Kanzlei hat nun nach intensiver Vorbereitung einen Weg gefunden, ihren Mandanten eine unkomplizierte Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben zu ermöglichen. Der Anspruch ist, die neue Rechtslage allen Mandanten einfach verständlich zu machen, es übersichtlich zu halten und auf gar keinen Fall weiter zu verkomplizieren. Sprich: Mit den Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei kann es auch nach dem 01.02.2017 einfach und munter weitergehen - und das EU-weit.
xt:Commerce: AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei unterstützt nun auch Version 5.0
Ab sofort unterstützt die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei das Online-Shopsystem xt:Commerce hinsichtlich der xt:Commerce Versionen 4.1, 4.1.10 und 4.2.00 sowie 5.0 - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren xt:Commerce-Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihre. Shop bei xt:Commerce auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!
Ab sofort unterstützt die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei das Online-Shopsystem xt:Commerce hinsichtlich der xt:Commerce Versionen 4.1, 4.1.10 und 4.2.00 sowie 5.0 - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren xt:Commerce-Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihre. Shop bei xt:Commerce auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!
1&1: AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei
Die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei unterstützt ab sofort das Online-Shopsystem 1&1 - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren 1&1 - Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihren Shop bei 1&1 auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!
Die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei unterstützt ab sofort das Online-Shopsystem 1&1 - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren 1&1 - Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihren Shop bei 1&1 auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!
Sicherheit + Automatisierung: Die IT-Recht Kanzlei kooperiert mit Billbee
Billbee bietet eine umfangreiche, aber einfach zu bedienende Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, und Automatisierungslösung für Verkäufer, die Produkte über einen oder mehrere (Online)-Kanäle verkaufen. Dabei können alle relevanten Prozesse im Handelsumfeld, angefangen bei der Kundenkommunikation bis hin zum Versand und After-Sales, durch Billbee bzw. direkt angebundene und integrierte Partner abgebildet werden.
Billbee bietet eine umfangreiche, aber einfach zu bedienende Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, und Automatisierungslösung für Verkäufer, die Produkte über einen oder mehrere (Online)-Kanäle verkaufen. Dabei können alle relevanten Prozesse im Handelsumfeld, angefangen bei der Kundenkommunikation bis hin zum Versand und After-Sales, durch Billbee bzw. direkt angebundene und integrierte Partner abgebildet werden.
Keine bessere Werbung: Das kostenfreie Kundenbewertungsangebot für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Es gibt unzählig viele Online-Shops – und es gibt sicherlich zahlreiche gute Online-Shops. Welcher Shop aber gut ist, ist für den Kunden oft schwer einzuschätzen. Und hier kommt die Kundenbewertung ins Spiel: Mit dem Instrument der Kundenbewertung ist es möglich, die Qualität und die Zuverlässigkeit eines Online-Shops transparent zu machen und nach außen zu tragen. In Zeiten, in denen der Erfolg nicht allein über den Preis erzielt werden kann, gibt es für einen Online-Shop keine bessere Werbung als gute Kundenbewertungen. Der IT-Recht Kanzlei ist es gelungen, ihren Mandanten in Zusammenarbeit mit ihrem engen Kooperationspartner "SHOPVOTE“ einen wichtigen wie besonderen und dazu kostenfreien Service anzubieten: Ein Kundenbewertungssystem der Extraklasse - selbstverständlich inklusive der so wichtigen Google-Anbindung!
Es gibt unzählig viele Online-Shops – und es gibt sicherlich zahlreiche gute Online-Shops. Welcher Shop aber gut ist, ist für den Kunden oft schwer einzuschätzen. Und hier kommt die Kundenbewertung ins Spiel: Mit dem Instrument der Kundenbewertung ist es möglich, die Qualität und die Zuverlässigkeit eines Online-Shops transparent zu machen und nach außen zu tragen. In Zeiten, in denen der Erfolg nicht allein über den Preis erzielt werden kann, gibt es für einen Online-Shop keine bessere Werbung als gute Kundenbewertungen. Der IT-Recht Kanzlei ist es gelungen, ihren Mandanten in Zusammenarbeit mit ihrem engen Kooperationspartner "SHOPVOTE“ einen wichtigen wie besonderen und dazu kostenfreien Service anzubieten: Ein Kundenbewertungssystem der Extraklasse - selbstverständlich inklusive der so wichtigen Google-Anbindung!
Gemeinsam stark: Erfolgreicher Start der Initiative „Fairness im Handel“ der IT-Recht Kanzlei
Erst im August diesen Jahres hat die IT-Recht Kanzlei die Initiative "Fairness im Handel" vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine Initiative, die das Fairplay im Online-Wettbewerb fördern und auf gemeinschaftlicher Basis ein faires Miteinander ermöglichen soll. Nun haben sich bereits viele tausende Internetpräsenzen dieser Initiative angeschlossen – das ist ein großer Erfolg, vor allem für die teilnehmenden Händler.
Erst im August diesen Jahres hat die IT-Recht Kanzlei die Initiative "Fairness im Handel" vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine Initiative, die das Fairplay im Online-Wettbewerb fördern und auf gemeinschaftlicher Basis ein faires Miteinander ermöglichen soll. Nun haben sich bereits viele tausende Internetpräsenzen dieser Initiative angeschlossen – das ist ein großer Erfolg, vor allem für die teilnehmenden Händler.
Restposten24.de: IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort rechtssichere AGB an
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch Standard-AGB für restposten24.de an. Bei restposten24.de handelt es sich um eine reine B2B-Plattform, über die Hersteller bzw. Händler ihre Waren an andere Unternehmer verkaufen können.
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch Standard-AGB für restposten24.de an. Bei restposten24.de handelt es sich um eine reine B2B-Plattform, über die Hersteller bzw. Händler ihre Waren an andere Unternehmer verkaufen können.
TYPO3: AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei
Die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei unterstützt ab sofort das Online-Shopsystem TYPO3 - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren TYPO3- Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihren Shop bei TYPO3 auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!
Die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei unterstützt ab sofort das Online-Shopsystem TYPO3 - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren TYPO3- Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihren Shop bei TYPO3 auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!
Neue Kooperation: IT-Recht Kanzlei ist nun Partner von userball
userball ist eine webbasierte Empfehlungsmarketing-Software, mit der man Reichweiten durch Empfehlungen erhöhen-, neue Kunden gewinnen und seine Conversion-Rate sowie seinen Umsatz steigern kann. Das Grundprinzip besteht darin, bestehende Kunden durch einen kleinen Anreiz (z. B. Rabatt) zu animieren, seinen Online-Shop oder ein bestimmtes Produkt weiteren potentiellen Kunden über Social Media Kanäle wie z. B. Facebook oder Twitter zu empfehlen.
userball ist eine webbasierte Empfehlungsmarketing-Software, mit der man Reichweiten durch Empfehlungen erhöhen-, neue Kunden gewinnen und seine Conversion-Rate sowie seinen Umsatz steigern kann. Das Grundprinzip besteht darin, bestehende Kunden durch einen kleinen Anreiz (z. B. Rabatt) zu animieren, seinen Online-Shop oder ein bestimmtes Produkt weiteren potentiellen Kunden über Social Media Kanäle wie z. B. Facebook oder Twitter zu empfehlen.
„Fairness im Handel“: IT-Recht Kanzlei startet Initiative für einen fairen Online-Wettbewerb
Der Online-Handel ist ein attraktiver Absatzkanal, auf dessen Komfort und Vielfältigkeit große Bevölkerungsteile nicht mehr verzichten möchten. Rechtlich sieht es für viele Händler aber schon seit langem weit weniger rosig aus. Stetig variierende rechtliche Rahmenbedingungenund kontinuierliche Ausweitungen der wettbewerbsrechtlichen Verhaltenspflichten haben ein derart komplexes und unübersichtliches Regelwerk geschaffen, dass Umsetzungsfehler schier vorprogrammiert sind. Gefahr droht dann vor allem von Seiten der wachsamen Konkurrenz, die Rechtsverstöße rigoros mit Abmahnungen ahndet und Marktakteure mit teilweise erheblichen Geldforderungen und schwer kalkulierbaren Prozessrisiken konfrontiert. Aus diesem Grund hat die IT-Recht Kanzlei die Initiative „Fairness im Handel“ ins Leben gerufen - eine Initiative, die das Fairplay im Online-Wettbewerb fördern und auf gemeinschaftlicher Basis ein faires Miteinander ermöglichen soll.
Der Online-Handel ist ein attraktiver Absatzkanal, auf dessen Komfort und Vielfältigkeit große Bevölkerungsteile nicht mehr verzichten möchten. Rechtlich sieht es für viele Händler aber schon seit langem weit weniger rosig aus. Stetig variierende rechtliche Rahmenbedingungenund kontinuierliche Ausweitungen der wettbewerbsrechtlichen Verhaltenspflichten haben ein derart komplexes und unübersichtliches Regelwerk geschaffen, dass Umsetzungsfehler schier vorprogrammiert sind. Gefahr droht dann vor allem von Seiten der wachsamen Konkurrenz, die Rechtsverstöße rigoros mit Abmahnungen ahndet und Marktakteure mit teilweise erheblichen Geldforderungen und schwer kalkulierbaren Prozessrisiken konfrontiert. Aus diesem Grund hat die IT-Recht Kanzlei die Initiative „Fairness im Handel“ ins Leben gerufen - eine Initiative, die das Fairplay im Online-Wettbewerb fördern und auf gemeinschaftlicher Basis ein faires Miteinander ermöglichen soll.
Björn Dorra von VersaCommerce im Interview
Einen OnlineShop zu launchen, ist auf den ersten Blick sehr simpel und zahlreiche Anbieter vereinfachen den Einstieg in den ECommerce. Einen OnlineShop am laufen zu halten und richtig zu managen, das ist das worauf es eigentlich ankommt. Viele ShopBetreiber
unterschätzen den Verwaltungaufwand, der mit einem seriösen OnlineShop einher geht und drohen an den vielen aufpoppenden Fragen zum Thema zu ersticken. VersaCommerce ist eine ShopSoftware, die Antworten und Lösungen bietet, noch bevor es überhaupt zur Frage kommen kann. Geschäftsführer Björn Dorra erklärt uns im Interview, wie einfach und sicher es tatsächlich sein kann, mit einem Shop online zu gehen.
Einen OnlineShop zu launchen, ist auf den ersten Blick sehr simpel und zahlreiche Anbieter vereinfachen den Einstieg in den ECommerce. Einen OnlineShop am laufen zu halten und richtig zu managen, das ist das worauf es eigentlich ankommt. Viele ShopBetreiber unterschätzen den Verwaltungaufwand, der mit einem seriösen OnlineShop einher geht und drohen an den vielen aufpoppenden Fragen zum Thema zu ersticken. VersaCommerce ist eine ShopSoftware, die Antworten und Lösungen bietet, noch bevor es überhaupt zur Frage kommen kann. Geschäftsführer Björn Dorra erklärt uns im Interview, wie einfach und sicher es tatsächlich sein kann, mit einem Shop online zu gehen.
Neue Kooperation: mit dem Österreichischen E-Commerce-Gütezeichen
Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen ist DAS sichtbare Zeichen für seriösen Online-Handel. Als einziges Gütesiegel im österreichischen E-Commerce, das von Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Wirtschaftsministerium unterstützt wird, genießt es bei österreichischen Konsumenten ein äußerst hohes Vertrauen. Bezieher des Unlimited-Pakets der IT-Recht Kanzlei erhalten auf das Gütezeichen dauerhaft 40 % Rabatt. Zudem fällt ein deutlich reduzierter Prüfungsaufwand an.
Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen ist DAS sichtbare Zeichen für seriösen Online-Handel. Als einziges Gütesiegel im österreichischen E-Commerce, das von Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Wirtschaftsministerium unterstützt wird, genießt es bei österreichischen Konsumenten ein äußerst hohes Vertrauen. Bezieher des Unlimited-Pakets der IT-Recht Kanzlei erhalten auf das Gütezeichen dauerhaft 40 % Rabatt. Zudem fällt ein deutlich reduzierter Prüfungsaufwand an.
Sebastian Maurer von Lightspeed im Interview: „Das Beste aus zwei Welten“
Eine gute Idee und eine gute Shopsoftware - und dem Erfolg steht nichts mehr im Wege. Gerade am Anfang ist es von unschätzbarem Wert, wenn beim Aufbau eines Online-Shops die Technik funktioniert. SEOshop.de (mittlerweile Lightspeed POS) bietet eine Shopsoftware, die alles möglichst einfach macht beim Betreiben und Erstellen eines Online-Shops - mit einer all-in-one-Lösung. Und so muss es sein - denn der Händler soll sich ja ganz auf sein Geschäft konzentrieren. Die IT-Recht Kanzlei freut sich über das aktuell mit dem Partner Manager von Lightspeed, Herrn Sebastian Maurer, geführte Interview.
Eine gute Idee und eine gute Shopsoftware - und dem Erfolg steht nichts mehr im Wege. Gerade am Anfang ist es von unschätzbarem Wert, wenn beim Aufbau eines Online-Shops die Technik funktioniert. SEOshop.de (mittlerweile Lightspeed POS) bietet eine Shopsoftware, die alles möglichst einfach macht beim Betreiben und Erstellen eines Online-Shops - mit einer all-in-one-Lösung. Und so muss es sein - denn der Händler soll sich ja ganz auf sein Geschäft konzentrieren. Die IT-Recht Kanzlei freut sich über das aktuell mit dem Partner Manager von Lightspeed, Herrn Sebastian Maurer, geführte Interview.
Zen Cart: Neue AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei
Ab sofort unterstützt die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei das Online-Shopsystem Zen Cart (deutsche Version) - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren Zen Cart-Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihre. Shop bei Zen Cart auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!
Ab sofort unterstützt die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei das Online-Shopsystem Zen Cart (deutsche Version) - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren Zen Cart-Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihre. Shop bei Zen Cart auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!
Maximilian Modl von Newsletter2Go im Interview: E-Mail Marketing Software für rechtssicheren Newsletter-Versand
E-Mail Marketing gehört noch immer zu den wichtigsten und wirkungsvollsten Marketingwerkzeugen für Onlinehändler. Mithilfe eines Newsletter können die Kundenbindung gestärkt, die Umsätze erhöht und Neukunden gewonnen werden. Gerade in Deutschland gibt es dabei strenge rechtliche Regeln, welche die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen Leitfaden zur E-Mail Werbung ausführlich beschrieben haben. Maximilian Modl, CMO unseres Partners Newsletter2Go, erklärt im Interview, wie Newsletter2Go seine Kunden bei der rechtssicheren Umsetzung ihres E-Mail Marketings unterstützt.
E-Mail Marketing gehört noch immer zu den wichtigsten und wirkungsvollsten Marketingwerkzeugen für Onlinehändler. Mithilfe eines Newsletter können die Kundenbindung gestärkt, die Umsätze erhöht und Neukunden gewonnen werden. Gerade in Deutschland gibt es dabei strenge rechtliche Regeln, welche die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen Leitfaden zur E-Mail Werbung ausführlich beschrieben haben. Maximilian Modl, CMO unseres Partners Newsletter2Go, erklärt im Interview, wie Newsletter2Go seine Kunden bei der rechtssicheren Umsetzung ihres E-Mail Marketings unterstützt.
Kooperation zwischen IT-Recht Kanzlei und dem Marktplatz Palundu
Die IT-Recht Kanzlei hat eine Kooperation mit dem Betreiber des Online-Marktplatzes Palundu begründet. Nutzer von Palundu können sich im Rahmen des AGB-Pflegeservices der IT-Recht Kanzlei ab sofort zu günstigen Konditionen rechtssichere AGB für den Verkauf von Waren über Palundu beschaffen. Ferner hat Palundu einen Forumsbereich entwickelt, in dem Nutzer von Palundu über aktuelle Rechtsthemen informiert werden und in dem sie sich über Rechtsfragen austauschen können.
Die IT-Recht Kanzlei hat eine Kooperation mit dem Betreiber des Online-Marktplatzes Palundu begründet. Nutzer von Palundu können sich im Rahmen des AGB-Pflegeservices der IT-Recht Kanzlei ab sofort zu günstigen Konditionen rechtssichere AGB für den Verkauf von Waren über Palundu beschaffen. Ferner hat Palundu einen Forumsbereich entwickelt, in dem Nutzer von Palundu über aktuelle Rechtsthemen informiert werden und in dem sie sich über Rechtsfragen austauschen können.
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