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Der Newsletter der IT-Recht Kanzlei: Vorsprung durch Information

30.11.2017, 20:05 Uhr | Lesezeit: 2 min
Der Newsletter der IT-Recht Kanzlei: Vorsprung durch Information

Nicht nur AGB-Mandanten der IT-Recht Kanzlei, auch unsere Newsletter-Abonnenten können von unserem umfangreichen Mediendienst profitieren und sich so bei wichtigen Themen rund um den eCommerce auf dem Laufenden halten. Ein kostenloser und dabei jederzeit widerrufbarer Informationsdienst für Onlinehändler.

Welche Themenschwerpunkte behandelt der Newsletter der IT-Recht Kanzlei?

Einen Schwerpunkt unserer Berichterstattung bildet das Wettbewerbsrecht, welches einem stetigen Wandel unterworfen ist.

Newsletter Abonnenten werden hier über Änderungen und Neuerungen in folgenden Bereichen informiert:

  • Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Änderungsbedarf in den Rechtstexten (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) nach sich ziehen
  • Der Abmahnradar: Was wird derzeit häufig abgemahnt?
  • Aktuelle Urteile und Ihre Auswirkungen auf den Onlinehandel
  • Neue Kooperationen & Partnerschaften die für Onlinehändler Mehrwerte beinhalten
  • Rechtssicheres Einbinden von Rechtstexten in Handelsplattformen
  • Muster & Handlungsanleitungen für eCommerce-Treibende
  • u.v.m

Weitere Themenbereiche sind das Markenrecht, Vertragsrecht sowie das Werberecht.

Die Anmeldung zum Newsletter

Interessierte Onlinehändler können sich hier kostenlos und jederzeit widerruflich zum Newsletter der IT-Recht Kanzlei anmelden. Lediglich die Angabe Ihrer E-Mail Adresse ist dabei nötig, alle anderen Angaben sind freiwillig. Ihre Daten werden dabei nur in Verwendung mit dem Newsletter genutzt und zu keinem Zeitpunkt weitergegeben

Der Newsletter hat Lust auf mehr gemacht?

Sollte Sie unser Informationsdienst überzeugt und Sie nun auch den AGB-Service der IT-Recht Kanzlei nutzen wollen, so weisen wir auf folgenden Wechselbonus hin:

Onlinehändler, die ihre Rechtstexte bereits über einen anderen Anbieter beziehen und noch an diesen vertraglich gebunden sind, können unsere Rechtstexte für den Zeitraum der Mindestvertragsbindung beim Drittanbieter kostenfrei nutzen, wenn sie sich bereits jetzt nach Ablauf der Vertragslaufzeit beim Drittanbieter für eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten bei der IT-Recht Kanzlei entscheiden einfach Wechselbonus im Feld "Anmerkungen" eintragen). Sie zahlen also nicht doppelt.

Sonder-Newsletter für Partner der IT-Recht Kanzlei

Interessierte Partner können den zusätzlich erhältlichen und exklusiven Partner-Newsletter als Content-Quelle für Ihre Blogs und Social Media Kanäle nutzen. Der Partner-Newsletter erscheint im Monatsrythmus. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne darauf an.

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