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Auch 2018: Abmahnschutz mit Mehrwert

02.01.2018, 08:24 Uhr | Lesezeit: 5 min
Auch 2018: Abmahnschutz mit Mehrwert

Mit ihren AGB-Schutzpaketen sichert die IT-Recht Kanzlei bereits seit 2006 Online-Präsenzen zahlreicher Online-Händler ab. Die Qualität und Aktualität des AGB-Pflegeservices wird dabei stets durch die Fachanwälte der Kanzlei gewährleistet. Der Leistungsumfang der Schutzpakete wurde über die Jahre stetig erweitert und bietet interessierten Händlern auch in diesem Jahr neben abmahnsicheren Rechtstexten viele hilfreiche Services rund um das Thema eCommerce.

Abmahnsichere Rechtstexte mit Aktualisierungs-Service

AGB-Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei

Kernthema unserer Schutzpakete sind natürlich abmahnsichere Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung &Co), die durch die Fachanwälte der Kanzlei stets an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Sollte für Ihre gebuchten Rechtstexte Änderungsbedarf bestehen, werden Sie rechtzeitig von uns informiert, um zeitnah reagieren zu können. Wenn Sie eine unserer inzwischen mehr als 40 AGB-Schnittstellen nutzen, übernimmt die Schnittstelle die Aktualisierung für Sie.

Ein Alleinstellungsmerkmal des AGB-Pflegeservices der IT-Recht Kanzlei ist die Möglichkeit, den Aktualisierungs-Service in den Tarifen "Starter" und "Premium" monatlich kündigen zu können. Ohne Wenn und Aber. Keine Kostenfalle, keine Jahresverträge mit einer Jahres-Servicegebühr, die im Voraus fällig wird & keine Probleme mit versäumten Kündigungsfristen, die einen weiteren Jahresvertrag nach sich ziehen.

Aus der Praxis für die Praxis: Professionelle AGB für praxisrelevante Sachverhalte

Die Shop-AGB berücksichtigen die für den Online-Handel einschlägigen Regelungen wie etwa die EU-Verbraucherrechterichtlinie sowie die einschlägigen Vorschriften des BGB und des EGBGB.

Zudem beherrschen die AGB folgende für den Online-Handel besonders praxisrelevante Sachverhalte:

  • Lieferungen die per Spedition „frei Bordsteinkante“ erfolgen,
  • Eigentumsvorbehalt bei Vorleistungspflicht des Verkäufers,
  • Beschränkung der Mängelhaftung – etwa für gebrauchte Ware,
  • Vereinbarung deutschen Kaufrechts bei Verträgen mit ausländischen Käufern,
  • Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher aus Nicht-EU-Mitgliedstaat,
  • Haftungsfreistellung bei der Verletzung von Drittrechten (individualisierbare Produkte),
  • Verträge über die dauerhafte Lieferung von Waren (Abonnement-Verträge),
  • Verkauf digitaler Inhalte wie z. B. eBooks, Videodateien (ausgenommen Software),
  • Verkauf und Einlösung von Geschenkgutscheinen,
  • Einlösung von kostenlosen Aktionsgutscheinen,
  • Verkauf von Tickets für Freizeitveranstaltungen,
  • Verkauf von Lizenzschlüsseln für digitale Inhalte oder Software,
  • Verkauf von Hardware mit gleichzeitger Vermittlung von TK-Leistungen (z. B. Handy mit Vertrag).

Hilfreiche Muster und Handlungsanleitungen

checkliste

Im Leistungsumfang der AGB-Schutzpakete enthalten ist der Zugriff auf inzwischen mehr als 80 hilfreiche Muster und Handlungsanleitungen rund um den eCommerce. Egal, ob z.B. „Werbung mit einer Herstellergarantie“, die gesetzeskonforme „Angabe von Lieferzeiten“ oder andere Themenbereiche, in unserem Mandantenportal werden Onlinehändler sicherlich fündig.

Fairness-im-Handel: Kostenfrei mitmachen und Abmahnrisiko reduzieren

Logo Fairness im Handel

Seit August 2016 am Start ist die Initiative „Fairness im Handel“ der IT-Recht Kanzlei. Sie steht für die gegenseitige Rücksichtnahme und eine offene Kommunikation innerhalb der starken Gemeinschaft der teilnehmenden Händler. Die Initiative der IT-Recht Kanzlei verfolgt das Ziel eines abmahnfreien Onlinehandels.

Kommunikation statt Abmahnung: Die Teilnehmer der Initiative verzichten untereinander auf sofortige Abmahnungen und weisen in einer kostenfreien Warnung auf etwaige Rechtsverstöße hin.

Die Teilnahme an der Initiative ist für alle AGB-Mandanten unserer Kanzlei kostenfrei

Weitergehende Informationen zur Initiative Fairness im Handel sind hier abrufbar.

Mehr Umsatz mit unabhängigen Kundenbewertungen

ShopVote Grafik

Im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Kooperationspartner ShopVote können AGB-Service Mandanten der IT-Recht Kanzlei das Bewertungssystem mit allen Basis- und Premium-Funktionen komplett kostenfrei nutzen. ShopVote ermöglicht z.B. vollautomatisierte und datenschutzkonforme Bewertungsanfragen, die rechtssichere Darstellung von Bewertungen in einer Online-Präsenz und die Integration der Bewertungssterne und der Bewertungsnote in Google Adwords, Google Shopping und die organischen Suchergebnisse bei Google.

Weitere Informationen zu ShopVote finden Sie hier.

Neue Vertriebskanäle ohne Kostenfalle testen

Auch 2018 gilt: Onlinehändler können mit dem AGB-Service der IT-Recht Kanzlei problemlos neue Vertriebskanäle (ebay, Amazon & Co) testen, um ihre Online-Reichweite zu erhöhen, ohne in eine vertragliche Kostenfalle zu geraten. Einfach die gewünschte Plattform dazubuchen, antesten und bei Bedarf nach der Testphase wieder zum Monatsende kündigen.

Sonderrabatte von Partnern der IT-Recht Kanzlei nutzen

Unser Partner-Netzwerk erweitern wir stetig mit ecommerce-affinen Partnern, die unseren AGB-Mandanten Preisvorteile anbieten. Diese Rabatte sind dann
über unser Mandantenportal nutzbar.

Aktuelles Beispiel: Verpackungslizenzierung für 2018 - (Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten einen Rabatt i.H.v. 8 % bei unserem Partner der Reclay Group)

Jugendschutzbeauftragter auf Abruf

logo jugendschutz

Bei Bedarf können Onlinehändler einfach und bequem einen Fachanwalt als Jugendschutzbeauftragten für Ihre Internetpräsenz dazu buchen.

Ihr Kunde zahlt nicht? Kostenloser Inkassoservice!

Logo Tesch Media Finanz

Geben Sie Ihre offenen Forderungen in die Hände unseres langjährigen Partners: Die Tesch mediafinanz GmbH hat sich seit dem Jahr 2000 als zuverlässiger Experte im Bereich Risiko- und TÜV-geprüftes Forderungsmanagement am Markt etabliert.

Neben aussagekräftigen Auskunfts- und Ermittlungsdienstleistungen bietet das Unternehmen onlinebasierte Inkasso-Lösungen für den E-Commerce. Effizient, seriös und ohne Kostenrisiko. Für unsere AGB-Mandanten kostenfrei.

Prüfzeichen für Onlinepräsenzen

AGB-Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei

Onlinehändler können das Vertrauen der Kunden in Ihren Internetauftritt durch die Verwendung unseres AGB-Logos stärken.

Bleiben Sie informiert

Gut informiert zu sein ist im eCommerce die halbe Miete.

Über unsere Webseite, den Newsletter für Onlinehändler und unsere Facebook-Präsenz halten wir unsere Mandanten jederzeit auf dem Laufenden.

Unsere Partner können sich zusätzlich für den Partner-Newsletter freischalten lassen. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne darauf an.

Bildquelle:
© eyetronic - Fotolia.com

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