Drum prüfe – AG München zum 1x1 beim Bilderklau
Das Amtsgericht München hat in einem Urteil herausgestellt, inwieweit bei einer Bildernutzung im Internet der Nutzer sich über den Umfang seiner Berechtigung zu informieren hat. Das Gericht stellte fest, dass es erforderlich ist, ganze „Berechtigungsketten“ zu prüfen. Weiters ist bei Abgabe einer Unterlassungserklärung im Falle einer erfolgten Abmahnung Vorsicht geboten. Diese wird vor Gericht als Schuldanerkenntnis ausgelegt. Drittens hat der Fotograf stets den Anspruch bei der Nutzung seiner Bilder namentlich genannt zu werden. (Amtsgericht München, 13.04.2011, Az.: 161 C 16360/10);