Markenrechtsstreitigkeiten

Monumental: Marke vs. Domain bei beschreibenden Zeichen

Mal wieder ein Streit zwischen Marke und Domain. Das OLG Frankfurt am Main (Urteil v. 21.09.2017 - Az.: 6 U 250/16) zeigte eindrucksvoll, wie schmal der Grat zwischen einer rein beschreibenden Marke und einem unterscheidungskräftigen Phantasiewort ist. Das OLG gab der Inhaberin der Marke „Monumente Reisen“ Recht, was zu einem Unterlassungsanspruch gegen die Betreiberin der Domains „monumente-reisen.de“ und „monumentereisen.de“ führte.

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Kein schwerer Stand: Die Nennung einer Marke in einem Lageplan ist keine Verletzung

Hier mal wieder ein Beispiel für den Lehrsatz: Nicht jede Markennennung ist eine (unberechtigte) Markennutzung. Die Eintragung einer Marke schützt nicht vor jeder Nutzung derselben durch andere. Wenn sie nur als Orientierungshilfe ohne werbenden Bezug zu besonderen Waren oder Dienstleistungen genutzt wird, löst das noch keinen Unterlassungsanspruch aus. In diesem Sinne entschied auch das Landgericht Köln in einem Fall, in dem es um die Nennung einer Marke auf einem Lageplan ging (Landgericht Köln, Urteil vom 07.03.2017, Az.: 33 O 116/16)

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Kein schwerer Stand: Die Nennung einer Marke in einem Lageplan ist keine Verletzung

Die Eintragung einer Marke schützt nicht vor jeder Nutzung derselben durch andere. Wenn sie nur als Orientierungshilfe ohne werbenden Bezug zu besonderen Waren oder Dienstleistungen genutzt wird, löst das noch keinen Unterlassungsanspruch aus. In diesem Sinne entschied auch das Landgericht Köln in einem Fall, in dem es um die Nennung einer Marke auf einem Lageplan ging (Landgericht Köln, Urteil vom 07.03.2017, Az.: 33 O 116/16)

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chefkoch.de: Je bekannter eine Marke - desto größer der Schutzumfang

Mit einer aktuellen Entscheidung zeigte das LG München I (Urteil vom 13.12.2016, Az.: 33 O 7174/16), wie sehr eine Marke aufgrund ihrer Bekanntheit Schutz genießt und dass trotz geringer Zeichenähnlichkeit eine unmittelbare Verwechslungsgefahr angenommen werden kann. In dem zu entscheidenden Fall sahen die Richter aufgrund einer intensiven Nutzung des Koch-und Rezept-Potals „Chefkoch“ die Wort-/Bildmarke Chefkoch als unterscheidungskräftig genug an, um die Löschung einer anderen „Chefkoch“-Wort-/Bildmarke zu erwirken.

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Drum prüfe: Angebotsüberwachungspflicht bei Produktbeschreibungen auf Amazon zur Vermeidung von Markenverletzungen

Markenverletzungen auf Amazon - das ist ein weites Feld. Nun hat sich mal wieder der BGH der Thematik angenommen. Diesmal geht es um die Überwachungspflicht von Amazon-Angeboten hinsichtlich der Produktbeschreibung - denn sofern diese einen Markennamen enthält oder eben gerade keinen Markennamen enthält und hier nachträglich Änderungen vorgenommen werden, kann es schnell zu markenrechtsverletzendem Verhalten des anhängenden Mitbewerbers kommen. Zu den Überwachungspflichten solcher Amazon-Angebote hat sich der BGH (BGH, Urteil vom 03.03.2016, Az.: I ZR 140/14) nun geäußert und für Aufklärung gesorgt.

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Check this out: Erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung bei Markenrechtsverletzungen auf Amazon

Markenrechtsverletzungen auf Amazon sind seit jeher heiß diskutiert: Denn das System Amazon will es, dass einen (1) Artikel gleiche mehrere Verkäufer anbieten. Geht es dann dabei um einen Markenartikel ist der Ärger vorprogrammiert. Der Markeninhaber ärgert sich, dass sein Originalprodukt angeboten wird, ohne dass es vom anhängenden Mitbewerber tatsächlich geliefert werden kann. Und der anhängende Mitbewerber wundert sich wieso er für ein ggf. identisches Produkt wegen einer Markenverletzung abgemahnt wird. Fakt ist: Der Markeninhaber hat das ausschließliche Recht an der Nutzung seiner Marke - auch auf Amazon. Und hier die checklist für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung in diesem Fall....

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Vergessen? Gibt's nicht! Zum Auskunftsanspruch bei Markenverletzungen

Der Schuldner einer Markenverletzung ist verpflichtet, umfassend Auskunft zu erteilen. Ist er hierzu nicht (mehr) in der Lage, ist es ihm zumutbar, die notwendigen Informationen notfalls durch Nachfrage bei Lieferanten und Abnehmern zu ermitteln.

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OLG Frankfurt am Main: Markenrechtsverletzung durch irreführende Suchergebnisse bei Amazon

In seiner viel beachteten Entscheidung (Urteil vom 11.02.2016, Az: 6 U 16/15) bestätigt das OLG Frankfurt am Main das Vorliegen eines Unterlassungsanspruchs gegen die Online-Verkaufsplattform Amazon aufgrund einer Markenrechtsverletzung. Das Urteil gilt als markenrechtliche Grundsatzentscheidung im Bereich des Onlinehandels.

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Kommt drauf an: Die Geschäftsführerhaftung im Markenrecht

Wer verletzt, der haftet als Täter oder Teilnehmer. Dies gilt natürlich auch für den Geschäftsführer einer GmbH, der neben der Gesellschaft haftbar ist. Doch was, wenn der Geschäftsführer die Markenrechtsverletzung selbst nicht verursacht hat? Schadet Kenntnis? Der Grundsatz, dass der Geschäftsführer für Kennzeichenverletzungen haftet, wenn er von ihnen Kenntnis hat, kann nun auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht mehr aufrecht erhalten werden. Vielmehr haftet der Geschäftsführer der von ihm vertretenen Gesellschaft nur dann persönlich, wenn er an der Markenrechtsverletzung entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er diese aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.11.2015- Az. I-20 U 26/15).

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BGH: Markenrechtsverletzung durch Google-Suchmaschinentreffer

Programmiert der Betreiber einer Verkaufsplattform im Internet seine vorhandene interne Suchmaschine so, dass die von den Nutzern eingegebenen Suchanfragen automatisch in einer mit der Marke eines Dritten verwechselbaren Weise in den Quelltext der Internetseite aufgenommen werden, ist er als Täter durch aktives Tun dafür verantwortlich, dass Google aus der im Quelltext aufgefundenen Begriffskombination einen Treffereintrag generiert, der wiederum über einen Link auf die Verkaufsplattform verweist.Mit Urteil vom 15.07.2015 (Az.: I ZR 104/14) zeigte der BGH eindeutig, dass hierin eine rechtswidrige markenmäßige Verwendung zu sehen ist.

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Es wird wieder frostig - Markenabmahnungen zum Jahresende

Dieser Beitrag richtet sich an alle Onlinehändler: Zum Jahresende scheinen Markeninhaber besonders motiviert zu sein, Abmahnungen zu verschicken – jedenfalls liegen der IT-Recht Kanzlei zahlreiche markenrechtliche Abmahnungen aus der letzten Zeit vor.

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Marken-Namen: Vornamen sind Schall und Rauch...und können markenrechtsverletzend sein!

Gerade in der Bekleidungsindustrie werden Vornamen gerne aufgrund ihrer leichten und werbewirksamen Einprägsamkeit beim Verbraucher als Modellbezeichnungen verwendet. Eine unbedachte Nutzung für diese Zwecke ist jedoch nicht ungefährlich, da viele Namen bereits als Wortmarken eingetragen und somit geschützt sind. Eine unberechtigte Nutzung wird in der Praxis auch tatsächlich abgemahnt und kann teuer werden.

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Her mit den Daten - Banküberfall: Zur Auskunftspflicht der Bank über Kontoinhaber bei Markenverletzung

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Bankinstitut eine Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers nicht unter Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigern darf, wenn über das Konto die Zahlung des Kaufpreises für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt worden ist.

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Amazon unhurt: Amazon verletzt keine fremden Marken bei Anzeige von Mitbewerber-Suchergebnissen

Da schau her: Mit Urteil vom 02.06.2015 (Az.: 91 O 47/15) hat das Landgericht Berlin entschieden, dass Amazon keine fremden Marken verletzt, wenn ein Suchergebnis auch Mitbewerber-Produkte anzeigt.

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Die Amazonfalle: Haftung von Onlinehändlern für markenrechtliche Verstöße auch bei Dranhängen

Amazon ist ein rechtliches Endlosthema für Onlinehändler - auch und gerade im Markenrecht: Nach Rechtsansicht des LG Berlin können Onlinehändler, die ihre Waren auf einer Online-Handelsplattform im geschäftlichen Verkehr anbieten für eine Markenrechtsverletzung der Online-Handelsplattform persönlich als Störer abgemahnt werden, selbst wenn sie sich nur an ein bereits bestehendes Angebot des Erstanbieters anhängen. Das Berliner Gericht begründet seine Rechtsansicht nicht zuletzt damit, dass es für eine Onlinehändler mit einfachen Mitteln auffindbar ist, ob eine Wortmarke markenrechtlichen Schutz genießt, vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 10.02.2015 - Az.: 15 O 221/14.

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Nicht ohne meine Bilder: Markenverletzung wenn Edles schmuddelig beworben wird

Wirbt ein Online-Shop für Markenprodukte mit selbst gestalteten Bildern, obwohl der Markenrechtsinhaber eigenes Werbematerial an autorisierte Partner ausgibt und suggeriert er damit dem Verbraucher, Teil dieses selektiven Vertriebssystems zu sein, rechtfertigt dies einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch. Dies gilt umso mehr, sofern das Produkt des Rechtsinhabers eine gewisse Imagewirkung hat und die individuellen Werbekreationen diesem diametral entgegenstehen, vgl. LG Hamburg, Urteil vom 08.01.2015, Az. 315 O 339/13. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung!

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Nutzt du schon oder nennst du nur? Der feine Unterschied bei Markenverletzungen

Bei der Nutzung einer fremden Marke ist immer dann Vorsicht geboten, wenn diese dazu genutzt wird den eigenen Absatz anzukurbeln. Dreh- und Angelpunkt der Problematik ist dann, ob eine markenmäßige Verwendung und damit eine Kennzeichenverletzung vorliegt. Von einer Markenrechtsverletzung ist dabei nicht auszugehen, wenn der Verkehr die Verwendung der Marke lediglich als rein beschreibenden Hinweis wahrnimmt, dem keinerlei Herkunftsfunktion beigemessen wird. Wie diese entscheidende Voraussetzung in der Praxis gehandhabt wird, kann anhand des erst kürzlich durch das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. ergangenen Urteils vom 10. Juli 2014 (Az.: 6 U 98/13), welches sich mit der Bezeichnung eines Telefontarifs als „Allnet Flat“ auseinandersetzte, anschaulich demonstriert werden.

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So sehen Sieger aus: DFB obsiegt im Markenstreit mit REAL

Das Landgericht München I hat mit heute verkündetem Urteil eine einstweilige Verfügung bestätigt, mit welcher einer deutschen Einzelhandelskette die Verwendung bestimmter Zeichen verboten wurde, die Ähnlichkeit mit dem Verbandslogo des Deutschen Fußballbundes e. V. (DFB) aufwiesen.

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Wehret den Anfängen - Untätigkeit kann zu Verfall einer Marke führen

§ 49 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sieht vor, dass eine Marke, die infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit Ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung einer Ware oder einer Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, geworden ist, gelöscht werden kann. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 6. März 2014 (Az.: C-409/12) hierzu nun entschieden, dass es auch als Untätigkeit im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist, wenn der Markeninhaber es unterlässt die Verkäufer dazu anzuregen, die Marke in höherem Maße zu benutzen.

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„Claim Your Right“ - Zur wettbewerbsrechtlichen Relevanz des Trademark – Zusatzes

Eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung kann auch bei deutschen Verbrauchern sowohl bei dem Zusatz ® , das für „registered trademark“ steht, als auch bei der Verwendung eines TM-Symbols, das (noch) nicht eingetragene Marken kennzeichnet, gegeben sein. Das KG Berlin lehnte dabei in seinem Beschluss vom 31. Mai 2013 (Az.: 5 W 114/13), dass bei dem verwendeten TM-Zusatz bei dem Slogan „Claim Your Right™“ eine Irreführung ab, da in diesem Fall eine Markeneintragung tatsächlich beantragt war.

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