Stubbi vs. Steinie - Keine Markenverletzung bei beschreibender Nutzung einer Marke
In seiner Entscheidung vom 20.12.2012 (Az.: 6 W 615/12) lehnte das Oberlandesgericht Koblenz eine Markenrechtsverletzung bei der Werbung einer ortsansässigen Brauerei mit dem geschützten Begriff „STUBBI“ mit der Begründung ab, dass es sich dabei zumindest im Großraum Koblenz um eine nach dem Markengesetz erlaubte beschreibende Nutzung handele.